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Jahresübersicht
Ältere Einträge finden Sie nach Jahren geordnet in unserem Archiv
2017
- Dieselgate 8. August 2017
Dieselgate
Nach derzeitigem Kenntnisstand der Öffentlichkeit fahren auf dem Bundesgebiet mehrere Millionen Diesel-PKW mit sogenannter „Schummelsoftware“. Die Fahrzeuge stoßen während der Fahrt offensichtlich aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen deutlich über dem Grenzwert liegende Schadstoffmengen aus. Für viele Dieselfahrer stellt sich daher zurzeit die Frage, ob sie Ansprüche gegen ihren Vertragspartner haben. Grundsätzlich hat der Käufer bei einem Sachmangel nach § 434 BGB, gem. § 437 BGB das Recht vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern und/oder Schadensersatz zu verlangen. Zunächst ist dem Verkäufer jedoch die Möglichkeit der Nacherfüllung zu geben. Erst wenn diese scheitert, sei es durch Software-Updates oder mechanische Umbauten, kann der Käufer diese Rechte in Anspruch nehmen. Es bleibt abzuwarten, ob die Rechtsprechung die vorherrschenden Mängel als so gravierend ansieht, dass tatsächlich Rücktrittsrechte gewährt werden. In jedem Fall sollte man den Verkäufer unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern. Tritt keine Besserung ein, muss im Zweifel der Klageweg beschritten werden. Hierbei beraten wir Sie gerne.
Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Presseerklärung vom 27.07.2017 zum Pflichtverteidigermandat Frau E. 4. August 2017
Presseerklärung vom 27.07.2017 zum Pflichtverteidigermandat Frau E.
Angeklagte Frau E frei gesprochen
Unsere Mandantin wurde von dem Landgericht Duisburg wegen aller Vorwürfe des Totschlags und der Brandstiftung frei gesprochen. Die Beweisaufnahme hat die völlige Unschuld der Mandantin zweifelsfrei ergeben.
- Presseerklärung vom 20.07.2017 zum Pflichtverteidigermandat Frau E. 20. Juli 2017
Presseerklärung vom 20.07.2017 zum Pflichtverteidigermandat Frau E. LG Duisburg 36 Ks-134 Js 14/17-4/17
Am 18.07.2017 wurde der Haftbefehl gegen Frau E aufgehoben und Frau E aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Landgericht vermochte nach der bisher durchgeführten Beweisaufnahme einen dringenden Tatverdacht gegen Frau E nicht mehr zu erkennen. Frau E wird sich dem weiteren Verfahren nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft stellen.
- Presseerklärung vom 15.06.2017 zum Pflichtverteidigermandat Frau E. 15. Juni 2017
Presseerklärung vom 15.06.2017 zum Pflichtverteidigermandat Frau E.
Am 01.02.2017 sind wir von dem Amtsgericht Duisburg mit der Pflichtverteidigung unserer Mandantin Frau E in der Strafsache 11 Gs 246/17 betraut worden. Zum Pflichtverteidiger wurde Herr Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup bestellt. Weiterlesen →
- Sind Wohnung und Garage trennbar? 15. Juni 2017
Sind Wohnung und Garage trennbar?
Zwischen Mietern und Vermietern entsteht häufig Streit, wenn neben einer Wohnung noch eine Garage angemietet wird und eine Partei die Garage separat kündigen möchte. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass beide Verträge untrennbar miteinander verbunden sind, wenn zwischen der Wohnung und der Garage eine räumliche Beziehung besteht (gleiches Grundstück) und die Verträge in zeitlicher Nähe geschlossen werden. Grundsätzlich gilt: Werden Garage und Wohnung in einem Vertrag angemietet, sind sie untrennbar miteinander verbunden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie automatisch separat voneinander kündbar sind, wenn 2 Verträge unterzeichnet werden. Hier sollen unzulässige Umgehungen verhindert werden. In einem aktuellen Urteil hat das AG Schwelm (Az. 27 C 228/16) entschieden, dass eine separate Kündigung der Garage nicht möglich ist, wenn beide Objekte in einem Vertrag angemietet wurden und im hinteren Teil des Vertrages vereinbart wird, dass beide Verträge getrennt voneinander bestehen sollen. Dies, so das Amtsgericht, sei eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners, hier des Mieters. Bei Problemen empfiehlt es sich, regelmäßig jeden Einzelfall einer gesonderten juristischen Prüfung zu unterziehen.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Schadensersatz bei verspäteter Räumung 15. Juni 2017
Schadensersatz bei verspäteter Räumung
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 18.01.2017 (VIII ZR 17/16) entschieden, dass ein Vermieter von einem Mieter, der nach Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnung nicht herausgibt, nicht nur die bisher gezahlte Miete oder die ortsübliche Vergleichsmiete als sogenannte Nutzungsentschädigung verlangen kann. Der Vermieter kann nach dieser Rechtsprechung sogar Nutzungsentschädigung in einer Höhe verlangen, welche er bei Neuabschluss eines Mietvertrages am Markt erzielen könnte, also u.U. auch eine deutlich höhere Geldleistung. Zuvor war in der Rechtsprechung streitig, ob die Nutzungsentschädigung nur im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) oder im Hinblick auf mieterschutzrechtliche Erhöhungsgrenzen verlangt werden könnten. Der BGH hat nun entschieden, dass der Vermieter auch eine wesentlich höhere Nutzungsentschädigung, gemessen am jetzigen Preis der Neuvermietung verlangen kann. Damit riskieren Mieter erheblich höhere Zahlungen, wenn ihre bisherige Miete sich noch unter diesem Niveau bewegte und sie die Mietsache nicht fristgerecht herausgeben.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Mieterhöhung 15. Juni 2017
Mieterhöhung
Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Das Gesetz regelt darüber hinaus in § 558 a BGB, dass der Vermieter sich zur Begründung auf einen Mietspiegel, auf eine Mietdatenbank, ein Gutachten oder 3 Vergleichswohnungen beziehen kann. Die juristische Literatur vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass ein Vermieter auch anderweitige Begründungsmittel beiziehen kann, soweit diese nach wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt wurden. Das AG Ludwigsburg (Urteil vom 29.12.2016, Az. 7 C 1931/16) stellte hierzu klar, dass eine einfache Auskunft einer Stadtverwaltung über die im Ort üblichen Quadratmeterpreise nicht ausreichend ist. Denn die Auskünfte aus dem Bürgerbüro, ohne Bezug auf einen Mietspiegel, stellen keine wissenschaftliche Grundlage zur Ermittlung eines Quadratmeterpreises dar. Hierauf müssen sowohl Vermieter, die die Miete erhöhen wollen achten, als auch Mieter, denen unter Umständen rechtswidrige Mieterhöhungsverlangen zugehen. Es empfiehlt sich stets die juristische Prüfung des Einzelfalls.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Katzen in Mietwohnungen 15. Juni 2017
Katzen in Mietwohnungen
Das OLG Hamm stellte mit Urteil vom 30.01.2015 (AZ: 20 U 106/14) fest, dass die Haltung von vier Katzen in einer durchschnittlich großen Mietwohnung als „übermäßige Beanspruchung“ der Mietsache anzusehen war. Die durch die Katzen verursachten Schäden musste der Vermieter nicht als übliche Abnutzungen hinnehmen. Die Katzenhalterin machte sich wegen Kratz- und Urinspuren schadensersatzpflichtig. Dieses Verfahren wurde interessanterweise nicht von den Mietvertragsparteien geführt. Die Mieterin klagte gegen ihre Haftpflichtversicherung, die für die Kosten nicht einstehen wollte. Das Gericht gab der Haftpflichtversicherung Recht. Die übermäßige Beanspruchung durch die Vielzahl der Tiere fällt demnach in den Verantwortungsbereich der Katzenhalterin, sodass diese für die Schäden selbst aufkommen muss. Sie verlor daher sowohl das Verfahren gegen den Vermieter und die Haftpflichtversicherung. Das OLG stellte heraus, dass grundsätzlich jeder Einzelfall gesondert zu prüfen ist. Hierbei sind Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere in das Verhältnis von Art, Größe, Zustand und Lage der Mietwohnung zu setzen. Bei Haltung mehrerer Tiere ist jedoch zwingend die (schriftliche) Genehmigung des Vermieters einzuholen.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Presseerklärung vom 08.02.2017 zum Pflichtverteidigermandat Frau E. 10. Februar 2017
Presseerklärung vom 08.02.2017 zum Pflichtverteidigermandat Frau E.
Am 01.02.2017 sind wir von dem Amtsgericht Duisburg mit der Pflichtverteidigung unserer Mandantin Frau E in der Strafsache 11 Gs 246/17 betraut worden. Zum Pflichtverteidiger wurde Herr Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup bestellt. Weiterlesen →
2016
- Rauchwarnmelder in WEG 15. Juni 2017
Rauchwarnmelder in WEG
Bekanntermaßen müssen bis zum 31.12.2016 alle Wohnungen im Schlaf- und Fluchtbereich mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein (§ 49 BauO NRW) Zum Einbau ist grundsätzlich der Eigentümer, bei vermieteten Wohnungen der Vermieter verpflichtet. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft, in der Regel vertreten durch die Verwaltung berechtigt und verpflichtet die Wohnungen auszustatten. Zum Streit kommt es häufig, wenn Eigentümer ihre Wohnung in WEG bereits selbst mit Rauchwarnmeldern ausgestattet haben und nunmehr die Gemeinschaft das ganze Haus neu ausstatten will. Grundsätzlich ist der einzelne Eigentümer verpflichtet dies zu dulden. Hier spielen auch haftungsrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle, etwa im Rahmen der Gebäude- und Haftpflichtversicherung, falls Personen durch einen Brand zu Schaden oder sogar zu Tode kommen. Aufgrund dessen empfiehlt es sich ein einheitliches Konzept im gesamten Haus zu entwickeln und durchzusetzen. Vorhandene Rauchwarnmelder können nur weitergenutzt werden, wenn diese sich in das Konzept des gesamten Hauses integrieren. Der jeweilige Eigentümer/Vermieter trägt hierfür im gerichtlichen Streitfall die Darlegungs- und Beweislast.Ihre Gregory Schulze Horstrup
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten? 15. Juni 2017
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Die Meisten Mieter haben zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution geleistet. Gesetzlich nicht geregelt ist die Frage, wie lange der Vermieter die Kaution einbehalten darf, nachdem das Mietverhältnis beendet ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor einigen Jahren in einer Einzelfallentscheidung darauf hingewiesen, dass eine drei bis sechsmonatige Frist angemessen sein könnte. Viele Instanzengerichte haben dies als Leitlinie übernommen. Rechtssicherheit ist hier jedoch keineswegs gegeben. In einer aktuellen Entscheidung vom 20.07.2016 hat der BGH festgestellt, dass dem Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses eine angemessene Prüfungsfrist zuzugestehen ist. Welche Zeitspanne angemessen ist, ist nach wie vor unklar. Dem Urteil ist jedoch zu entnehmen, dass ein Vermieter eine Kaution auch noch Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten darf, sofern er berechtigte, durchsetzbare und nicht verjährte Forderungen gegen den Mieter hat. Erst wenn diese Forderungen von dem Mieter bedient werden oder verjährt sind, soll der Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet sein. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter noch Nachforderungen aus Betriebskosten, welche er der Kautionsrückgabe entgegensetzte. Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen verjähren übrigens, in der Regel 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung. Die Fälligkeit der Erstattung der Kaution muss somit in jedem Einzelfall konkret ermittelt werden und kann nicht pauschal auf eine vorgegebene Zeitspanne bestimmt werden.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Rauchwarnmelder – Pflicht 15. Juni 2017
Rauchwarnmelder – Pflicht
Vermietete Wohnungen müssen gemäß § 49 Abs. 7 BauO NRW spätestens bis zum 31.12.2016 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Einbaupflichtig ist der Eigentümer. Mit Beschluss vom 08.12.2015 (AZ 1 BvR 2921/15) hat sich nunmehr auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit diesem Thema befasst. Ein Mieter weigerte sich zuvor die von dem Eigentümer ausgewählten Rauchwarnmelder zu akzeptieren und deren Einbau zu dulden. Er verlor den Rechtsstreit in zwei Instanzen. Der Mieter erhob Verfassungsbeschwerde mit der Begründung, durch den Einbau der technisch hoch aufgerüsteten Rauchmelder würde sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Das BVerfG gab dem Vermieter (Eigentümer) Recht. Es stellte zunächst fest, dass eine Persönlichkeitsrechtsverletzung nach dem Grundgesetz nicht geltend gemacht werden kann. Denn das Grundgesetz stellt ein Abwehrrecht gegen den Staat, nicht jedoch gegen einen privaten Vermieter dar. Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass dem Eigentümer die alleinige Entscheidung zusteht, welche Marke und Anzahl der Rauchwarnmelder er wählt und welches Unternehmen dieses anbringt. Der Mieter ist auch nicht berechtigt dem Vermieter ersatzweise anzubieten, selbst Geräte zu erwerben und anzuschließen. Zwar kann eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien immer getroffen werden. Im Streitfall hat der Eigentümer jedoch das alleinige Auswahlrecht.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Falsches Lüften als Kündigungsgrund 15. Juni 2017
Falsches Lüften als Kündigungsgrund
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13.04.2016 (VIII ZR 39/15) hat entschieden, dass eine Kündigung des Vermieters auch darauf gestützt werden kann, dass ein Mieter dauerhaft und hartnäckig falsch heizt und lüftet. Voraussetzung ist, dass die Wohnung hierdurch Schaden nimmt, etwa durch Schimmel. In diesem Fall hatte das Amtsgericht bereits festgestellt, dass falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für Beschädigungen an der Wohnung war. Der Mieter hatte nach dem rechtskräftigen Urteil jedoch weiter darauf beharrt, dass der Vermieter an den Beschädigungen Schuld sei und mit Mietminderungen gedroht. Dieses Verhalten wertet der BGH als schuldhafte Pflichtverletzung die, wenn auch nicht eine außerordentliche fristlose, so doch eine ordentliche Kündigung des Vermieters rechtfertigt. Aus diesem Urteil sind zwei Lehren zu ziehen: Mieter müssen zum Einen darauf achten ordnungsgemäß zu heizen und zu lüften. Außerdem müssen rechtskräftig von einem Gericht festgestellte Tatsachen akzeptiert werden. Andernfalls verhält man sich rechtswidrig und begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Prüfung Betriebskosten 15. Juni 2017
Prüfung Betriebskosten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass Mieter Einwendungen gegen Positionen aus ihrer Betriebskostenabrechnung innerhalb von einem Jahr erheben müssen und dies auch für Positionen gilt, die nach der Betriebskostenverordnung nicht als Betriebskosten umlegbar sind. Diese Entscheidung ist bedenklich, da Vermieter theoretisch alle möglichen, auch nicht umlegbare Kosten, in die Abrechnung hineinstellen können. Vergisst der Mieter hiergegen schriftlich zu widersprechen, würden diese rechtswidrigen Positionen automatisch nach einem Jahr eine rechtmäßige Durchsetzungsposition erlangen. So könnten beispielsweise Verwaltungskosten entgegen den Vorschriften der BetrKV umgelegt werden. Etwas anderes soll nach dem BGH nur gelten, wenn aus der Abrechnung selbst wörtlich ersichtlich ist, dass bestimmte Positionen nicht umlagefähig sein sollen. Mieter müssen daher darauf achten, innerhalb von einem Jahr schriftlich jeder auffälligen Abrechnungsposition zu widersprechen.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Kosten für Schönheitsreparaturen 15. Juni 2017
Kosten für Schönheitsreparaturen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18.03.2015(BGHZ 204, 316) festgestellt, dass sogenannten „Quotenabgeltungsklauseln“ in Mietverträgen über Wohnraum unwirksam sind. Mit diesen Klauseln wird der Mieter verpflichtet, je nach Zeitraum der zurückliegenden Streich- und Tapezierarbeiten nach Quote einen Betrag zu zahlen. Nunmehr hat das Landgericht (LG) München I unter Hinweis auf diese Rechtsprechung entschieden, dass auch Klauseln wonach der Mieter zwar nicht tapezieren und streichen muss sich jedoch bei Auszug an Kosten des Vermieters hierfür beteiligen soll, unwirksam sind (AZ: 31 S 3878/16). Das LG sieht hier in Fortsetzung der BGH-Rechtsprechung eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, wenn er sich vertraglich dazu verpflichten muss, sich an Kosten der Schönheitsreparaturen des Vermieters zu beteiligen. Das LG zeigt ferner an, dass dem Mieter stets die Möglichkeit gegeben werden muss die Arbeiten selbst, also kostengünstig durchzuführen. Wird dies dem Mieter vertraglich verwehrt, kann sich der Vermieter hierauf -zumindest in vorformulierten Verträgen (AGB)- nicht berufen. Diese Rechtsprechung dürfte wohl deutschlandweit Akzeptanz finden, da sie die BGH-Rechtsprechung konsequent fortführt.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Betriebskosten für Mieter 15. Juni 2017
Betriebskosten für Mieter
Zwischen Mietern und Vermietern herrscht regelmäßig Streit über die Frage, ob eine wirksame Umlage von Betriebskosten auf den Mieter im Vertrag vorgenommen wurde. Grundsätzlich zahlt der Vermieter, welcher regelmäßig auch der Eigentümer ist, für das Objekt die öffentlichen Kosten und Lasten. So ist er beispielsweise gegenüber der Kommune verpflichtet, die Grundsteuer oder Gebühren für Niederschlagswasser zu entrichten. Der Vermieter kann diese Kosten gemäß § 556 BGB im Mietvertrag auf den Mieter umlegen. Hierzu bedarf es jedoch einer formell ordnungsgemäßen Vereinbarung im Mietvertrag. Lange Zeit war streitig, ob es ausreichend ist, wenn der Vermieter in den Mietvertrag lediglich hineinschreibt, dass der Mieter die „Betriebskosten“ trägt. Die Rechtsprechung verlangte hier stets einen Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Mit Urteil vom 10.02.2016 (AZ: VIII ZR 137/15) ist dieser Streit nunmehr entschieden. Der BGH hält es seither für wirksam, dass im Mietvertrag einfach nur auf Betriebskosten verwiesen wird. Die formalen Voraussetzungen für die Umlage sind daher für den Vermieter erheblich erleichtert worden. Fehlt dieser Hinweis jedoch im Mietvertrag, trägt der Vermieter sämtliche Kosten selbst. Diese sind dann mit der Mietzahlung abgegolten.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Rechte bei falscher Wohnfläche 15. Juni 2017
Rechte bei falscher Wohnfläche
Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2009 entschieden, dass im Wohnraummietverhältnis Abweichungen von bis zu 10 % von den Vertragsparteien toleriert werden müssten. Sie seien unerheblich, so der BGH. Das bedeutete, dass sowohl Mieter, als auch Vermieter keine Ansprüche anmelden konnten, wenn die Qm Angabe im Mietvertrag weniger als 10 % von der tatsächlichen Fläche abweicht. Dies hat der BGH nunmehr mit Urteil vom 18.11.2015 (XIII ZR 266/14) dahingehend korrigiert, dass er im Falle von Mieterhöhungen ausgesprochen hat, dass immer die tatsächliche Wohnfläche heranzuziehen ist. Auch Abweichungen von weniger als 10 % können daher nunmehr wieder Berücksichtigung finden. Zwar bleibt abzuwarten, ob die auf Mieterhöhungen bezogene Rechtsprechung nunmehr auch allgemein gültig sein soll und damit auch für eine Mietanpassung bei falscher Qm-Angabe im Mietvertrag oder etwa die Flächenumlage bei Betriebskosten gilt. Vermietern ist in jedem Fall anzuraten, vor der Vermietung die Wohnung noch einmal genau zu vermessen, um im Mietverlauf keine unangenehme Überraschung zu erleben. Mieter sollten nach dem Bezug der Wohnung einmal in Ruhe nachmessen, ob die vereinbarte Fläche tatsächlich korrekt bemessen ist.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Der rauchenden Mieter 15. Juni 2017
Der rauchenden Mieter
Jeder Mieter darf in seiner Wohnung rauchen, soweit dies nicht mietvertraglich ausdrücklich aufgrund besonderer Umstände ausgeschlossen wurde. Auch ein exzessiver Raucher verhält sich grundsätzlich noch vertragsgemäß. Er muss jedoch darauf achten, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Darüber hinaus können bei übermäßigem Tabakkonsum Schadensersatzansprüche des Vermieters entstehen. Der Mieter muss z.B. – über eventuelle Schönheitsreparaturen hinaus – Malerarbeiten für mehrmaliges überstreichen oder das Verwenden von Anti-Tabak-Spezialfarben tragen. Zurzeit wird in den Medien über den 77 Jahre alten Kettenraucher Friedhelm Adolfs berichtet. Das Landgericht Düsseldorf muss hier über die Kündigung des Vermieters entscheiden, da der Rauch aus seiner Wohnung in unerträglicher Weise in das Treppenhaus eingedrungen sein soll. Der BGH hob inzwischen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf auf, wonach die Kündigung rechtmäßig war und verwies die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung zurück. Es bleibt nunmehr abzuwarten wie der spannende Fall letztendlich entschieden wird. Raucher sollten grundsätzlich darauf achten ihre Nachbarn nicht unnötig zu belästigen und dafür Sorge tragen, dass der Rauch nicht in das Treppenhaus zieht.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Risiken der Untervermietung 15. Juni 2017
Risiken der Untervermietung
Nicht selten möchte ein Mieter eine weitere Person aufnehmen und an diese „untervermieten“. Hierdurch soll in der Regel eine finanzielle Entlastung eintreten. Grundsätzlich bedarf es für die Untervermietung der Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung muss der Vermieter jedoch gemäß § 553 BGB erteilen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Weitervermietung hat, es sei denn, dass gegen die Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt.
Zu beachten ist, dass der Untermieter zur Herausgabe der Wohnung, also zum Auszug verpflichtet ist, wenn das Hauptmietverhältnis endet. Da der Untermieter seinen Vertrag mit dem (Haupt)-Mieter geschlossen hat, muss er im Falle der Beendigung des Hauptmietverhältnisses die Wohnung daher verlassen. Kommt es zu Streit zwischen den Parteien, muss der Vermieter eine Räumungsklage erheben. Diese ist gegen den Untermieter jedoch nur vollstreckbar, wenn auch dieser im Räumungsurteil benannt ist. War die Person des Untermieters dem Vermieter im Räumungsverfahren unbekannt, hat er die Möglichkeit, den Untermieter durch eine schnell zu erlangende, nachträgliche einstweilige Räumungsverfügung, ohne weiteres Hauptverfahren, zur Räumung zu zwingen. Zu beachten ist, dass eine Zwangsräumung nur aufgrund eines gerichtlichen Urteils und nur durch den Gerichtsvollzieher vorgenommen werden darf.Ihr Gregory Schulze Horstrup
2015
- Keine Mängelrechte bei Schwarzarbeit 15. Juni 2017
Keine Mängelrechte bei Schwarzarbeit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11.06.2015 (AZ: VII ZR 216/14) bestätigt, dass ein Handwerker nicht für Mängel seiner Arbeit haftet, wenn die Beteiligten sich auf sogenannte „Schwarzarbeit“ geeinigt haben. Soll die Bezahlung des Handwerker „ohne Rechnung“, also ohne die Zahlung der notwendigen Umsatz- und Einkommenssteuer erfolgen, kann der Besteller von dem Handwerker auch keine Gewährleistung verlangen. Soweit der Handwerker seine Aufgaben schlecht erfüllt und das vollbrachte Werk an Mängeln leidet, bleibt der Besteller hierauf sitzen. Denn nach Ansicht des BGH ist in solchen Fällen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG anwendbar. Aufgrund der Absicht, die Steuern nicht zu leisten, führt dieses gesetzliche Verbot dazu, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag gemäß § 134 BGB nichtig ist. Aus einem nichtigen Vertrag kann jedoch im Nachhinein keine der Vertragsparteien Ansprüche herleiten.
Aufgrund dessen sollten die Beteiligten sich solche rechtswidrigen „Deals“ zweimal überlegen und sich hierzu nicht hinreißen lassen. Neben der Tatsache, dass hier ein Straftatbestand erfüllt wird, kann der Ausschluss der Gewährleistungsrechte gravierende Folgen haben. Wer zum Beispiel einen Unternehmer mit größeren Werkarbeiten an seinem Haus betraut, bleibt auf Schäden sitzen, die der Unternehmer im Falle der Schwarzarbeit angerichtet hat. Schließen die Parteien jedoch einen gültigen Vertrag unter Abführung der Steuern, so hat der Hauseigentümer im Falle der mangelhaften Arbeit des Unternehmers Regressmöglichkeit bei diesem und gegebenenfalls bei der Berufshaftpflichtversicherung des Unternehmers. Das redliche Verhalten wird folglich im Streit- und Regressfall belohnt.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- VW Skandal, Rechte des Verbrauchers 15. Juni 2017
VW Skandal, Rechte des Verbrauchers
Der VW Konzern hat zugegeben bezüglich seiner Marken VW, Audi und Porsche die Dieselmotoren mit 2,0 und 3,0 Litern Hubraum manipuliert zu haben. Durch die Software- und zum Teil Hardwaremanipulationen sollten Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden, ohne dass dies bei normalem Betrieb der Fall war. Inwieweit noch weitere Konzerntöchter wie z. B. Skoda und Seat betroffen sind, wird sich wohl kurzfristig herausstellen. Regierungen vieler Länder haben umfangreiche Straßentests in Auftrag gegeben. Dem Verbraucher stehen von Gesetzwegen von Fall zu Fall unterschiedliche Möglichkeiten offen. Je nach Ausmaß des Einzelfalles reichen diese von Nacherfüllung durch neue Soft und Hardware, Minderung des Kaufpreises bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag. In diesem Fall muss der Händler den PKW zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Selbstverständlich sind Nutzungen (gefahrene Kilometer) von der Erstattung in Abzug zu bringen. Zur Prüfung, welche Rechte Ihnen als Eigentümer/Besitzer eines betroffenen PKW`s zustehen, empfiehlt es sich rechtsanwaltlichen Rat einzuholen. Hierfür steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Wohngelderhöhung 15. Juni 2017
Wohngelderhöhung
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Wohngeldreform beschlossen. Ab dem 01. Januar 2016 können Berechtigte erhöhte Leistungen für die Grundmiete (Kaltmiete) und die (warmen) Betriebskosten bei der zuständigen Behörde erlangen. Die Anpassung war dringend von Nöten. Die letzte Reform datiert aus dem Jahre 2009. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Leistungen um durchschnittlich 39 % steigen. Das Gesetz sieht eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge vor. Hierdurch wird der Betrag bestimmt, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Bundesregierung rechnet damit, dass insgesamt ca. 870.000 Haushalte Zuschüsse, zumindest zum Teil, erhalten werden. Das Gesetz (BR-Drs. 128/15) bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates; diese gilt jedoch als sicher.
Wohngeldanträge in Duisburg sind an das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg zu richten. In Dinslaken können wir Bürger an das Bürgeramt wenden. Zu beachten ist, dass nicht nur Mieter Zuschussleistungen beantragen können. Auch bedürfte Eigentümer können Anspruch auf den sogenannten Lastenzuschuss haben. Inwieweit Ansprüche bestehen, richtet sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen, der Höhe des Gesamteinkommens, sowie der Höhe der Miete bzw. Belastung. Im Zweifel empfiehlt es sich einen Antrag zu stellen bzw. bei der zuständigen Behörde vorzusprechen.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Baustelle = Mangel = Minderung? 15. Juni 2017
Baustelle = Mangel = Minderung?
In der Rechtsprechung umstritten ist die Frage, ob, wann und in welcher Höhe Wohnraum- oder Gewerberaummieter die Miete mindern können, wenn in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten stattfinden. Die Rechtsprechung ist sich darüber einig, dass jeweils die Umstände des Einzelfalls betrachtet werden müssen. Abzustellen ist auf vertragliche Vereinbarungen, Kenntnisse der Vertragsparteien über eventuelle Baumaßnahmen, Art und Intensität der Beeinträchtigungen sowie deren Üblichkeit im Hinblick auf die Lage des Mietobjekts. Gleichwohl ist die Rechtsprechung bisher nicht in der Lage, hier eine einheitliche Linie zu finden. Zumeist müssen sich Mieter in der Stadt entgegenhalten lassen, dass es üblich ist, dass in unmittelbarer Nachbarschaft ein Wohn- oder Geschäftsgebäude errichtet wird. Somit werden Mietminderungen zumeist ausgeschlossen oder auf ein Minimum reduziert. Gleichwohl gibt es Fälle, in denen die Intensität der Beeinträchtigungen so hoch ist (Lärm, Schmutz, etc.), dass eine Mietminderung in Ansatz gebracht werden kann. Abgestellt wird zumeist auf den Kenntnisstand bei Vertragsschluss. Es wird danach gefragt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie den nunmehr vorherrschenden Zustand damals hätten vorhersehen können. Als Faustregel gilt jedoch Folgendes: Je städtischer das Mietobjekt liegt, desto mehr Beeinträchtigungen müssen erduldet werden. Je ländlicher es liegt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Mieter sich auf Unzumutbarkeiten berufen und daher die Miete mindern kann.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- Aus für Quotenabgeltungsklausel 15. Juni 2017
Aus für Quotenabgeltungsklausel
Der Bundesgerichtshof hat in einer wegweisenden Entscheidung vom 18. März 2015 (Aktenzeichen VZR 242/13) entschieden, dass sogenannte Quotenabgeltungsklauseln den Mieter unangemessen benachteiligen und damit unwirksam sind. Unter diesen Klauseln versteht man, dass der Mieter für etwaig fällige Schönheitsreparaturen bei Auszug Geldersatz leisten soll. So soll er beispielsweise auf einen Malerkostenvoranschlag 30 % zahlen, wenn die letzten Schönheitsreparaturen vor einem Jahr, und z.B. 60 % zahlen, wenn diese mehr als 2 Jahre zurückliegen.
Der BGH ist der Auffassung, dass der Mieter hier unangemessen benachteiligt wird, da diese Klauseln von ihm verlangen, mehrfach hypothetische Betrachtungen anzustellen um einschätzen zu können, welche Belastungen ihn am Ende des Mietverhältnisses treffen. Dem Mieter bei Einzug in der Regel nicht bekannt, wie lange er die Wohnung bewohnen wird. Er kann daher auch bei Durchführung der Schönheitsreparaturen nicht absehen, wie lange diese vorhalten müssen. Dies führt im Ergebnis bei diesen Klauseln dazu, dass der Mieter entweder einen Geldbetrag zahlen oder nochmal streichen und tapezieren müsste, obwohl er dies u.U. erst vor kurzem getan hat. Sämtliche dieser Klauseln sind nunmehr unwirksam. Mieter und Vermieter müssen sich hierauf einstellen und ihre Verträge gegebenenfalls überprüfen (lassen) und anpassen.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- „Falle“ Schlüsselrückgabe 15. Juni 2017
„Falle“ Schlüsselrückgabe
In der anwaltlichen Praxis werden wir häufig mit Fällen konfrontiert, in denen es zu Problemen bei der Rückgabe der Wohnung zwischen Mieter und Vermieter kommt. Nicht selten scheitert eine ordnungsgemäße Rückgabe daran, dass die Parteien keinen gemeinsamen Übergabetermin vereinbaren können. Häufig kommt es dann vor, dass der Mieter die Wohnungsschlüssel per Post an den Vermieter verschickt oder bei diesem einwirft. Die herrschende Rechtsprechung sieht in diesem Fall vor, dass der Mieter die Beweislast für den Zugang der Schlüssel trägt. Hier entsteht eine gefährliche Haftungsfalle. Denn gehen die Schlüssel dem Vermieter nicht zu bzw. kommen sie abhanden, muss der Mieter in der Regel nachweisen, dass die Schlüssel tatsächlich zugegangen sind. Dies wird ihm zumeist nicht möglich sein. Die Rechtsprechung geht in diesen Fällen davon aus, dass der Mieter den Besitz an der Wohnung noch nicht aufgegeben hat und er daher für die Wohnung weiterhin Miete schuldet, die sodann als „Nutzungsentschädigung“ bezeichnet wird. Zwar obliegt es dem Vermieter in diesen Fällen den Schaden so gering wie möglich zu halten. Gegebenenfalls muss er nach entsprechender Erklärung des Mieters, dass die Schlüssel nicht mehr in seinem Besitz sind, die Schlösser austauschen. Die Nutzungsentschädigung für die Wohnung und die Kosten des Schlossaustausches sowie die Kosten für neue Schlüssel trägt jedoch der Mieter. Die Schlüsselrückgabe muss daher ordnungsgemäß erfolgen, in der Regel gegen Quittung. Wichtig ist, dass alle Schlüssel herausgegeben werden. Behält der Mieter auch nur einen Schlüssel, gilt die oben genannte Haftung.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- „Der Scheinvater“ 15. Juni 2017
„Der Scheinvater“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren nach der Novellierung des Familienrechts mehrfach entschieden, dass ein Mann gegen die Mutter seines Kindes einen Anspruch auf Auskunft hat, wenn mehrere Väter in Betracht kommen. Dies war regelmäßig der Fall, wenn eine biologische Untersuchung ergeben hatte, dass der Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist. Wurde dies festgestellt und galt somit als sicher, dass ein Anderer als Vater in Betracht kommt, war die Mutter zur Auskunft über mögliche weitere Väter verpflichtet. Dies nützt dem Scheinvater, welcher bisher für das Kind Unterhalt leistete, in dem er aufgrund der Auskunft gegen den leiblichen Vater u.U. zu Unrecht gezahlten Kindesunterhalt zurückverlangen kann.
In einer neuen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 24.02.2015 – 1 BvR 472/14) entschieden, dass die Mutter nicht in jedem Fall zur Auskunft verpflichtet ist. Wenn die Mutter keine größere Täuschung vorgenommen habe, in dem Sinne, dass die Täuschung des Scheinvaters durch die Mutter als sittenwidrig einzuordnen sei, überwiege ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht auf Wahrung ihrer Intimsphäre, so das BVerfG. Die gilt jedoch nicht für Auskunftsansprüche des Kindes gegen die Mutter. Diese genießen einen höheren Verfassungsschutz. Die Ansprüche des Scheinvaters haben sich jedoch deutlich verschlechtert. Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie die Amtsgerichte, die Oberlandesgerichte und der BGH die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung in Zukunft umsetzen. Ob und in welcher Form ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters besteht, bedarf jedoch immer einer Einzelfallprüfung und kann nicht generalisiert beantwortet werden. Es empfiehlt sich daher, in entsprechenden Konstellationen, Rechtsrat einzuholen.Ihr Gregory Schulze Horstrup
- BGH kippt – Schönheitsreparaturen 15. Juni 2017
BGH kippt – Schönheitsreparaturen
Der Bundesgerichtshof hat im Monat März 2015 eine weitreichende Entscheidung gefällt. Er stellte fest, dass der Wohnraummieter nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, auch wenn dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist, sofern er die Wohnung in unrenoviertem Zustand übernommen hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass nunmehr in jedem Fall der Vermieter tapezieren und streichen muss. Das Gesetz sieht in § 535 BGB vor, dass der Vermieter die Mietsache in vertragsgemäßem Gebrauch erhalten muss. Hiermit sind grundsätzlich auch die Schönheitsreparaturen gemeint. Der Vermieter kann diese Verpflichtung jedoch wirksam auf den Mieter umlegen. Dies z. B. im Rahmen einer sogenannten Individualvereinbarung. Das bedeutet, dass Mieter und Vermieter hier unabhängig von einem vorgefertigten Mietvertrag durch gegenseitiges Verhandeln und Nachgeben eine wirksame Vereinbarung schließen können. Die Abwälzung der Pflicht auf den Mieter ist aber auch noch in einem vorformulierten (Formular-) Vertrag möglich. In diesem Fall muss der Vermieter dem Mieter die Mietsache entweder renoviert übergeben oder aber ihm eine ausreichende, geldwerte Entschädigung dafür bieten, dass der Mieter bei Einzug renoviert. Wie hoch diese ist, ist umstritten. Die Literatur verlangt hier zwischen einer und drei Monatsmieten.
Ihr Gregory Schulze Horstrup
2014
- Rauchen auf dem Balkon ist sozialadäquates Verhaltens 9. Dezember 2014
Rauchen auf dem Balkon ist sozialadäquates Verhaltens
(LG Potsdam, Urteil vom 14.03.2014 – 1 S 31/13)
Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Regel gegen andere Mieter des Hauses keinen Anspruch darauf haben, dass Rauchen auf den benachbarten Balkon zu fest bestimmten Tageszeiten zu unterlassen. Weiterlesen →
- Trotz Rückstandszahlung – Kündigung bleibt wirksam 9. November 2014
Trotz Rückstandszahlung – Kündigung bleibt wirksam
(LG Potsdam, Urteil vom 14.03.2014 – 1 S 31/13)
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Ausgleich sämtlicher Rückstände im Mietverhältnis zwar einer außerordentliche Kündigung gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB (Schonfristzahlung) rückwirkend unwirksam macht,
Weiterlesen →- Betriebskosten im Gewerberaummietrecht 9. Oktober 2014
Betriebskosten im Gewerberaummietrecht
(BGH, Versäumnisurteil vom 10.09.2014 – XII ZR 56/11 (zu OLG Brandenburg))
Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass die Umlage von Verwaltungskosten in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ohne weitere Erklärung zulässig ist. Weiterlesen →
- Verpflichtung zur Erneuerung des Teppichbodens ist für den Mieter unwirksam 9. September 2014
Verpflichtung zur Erneuerung des Teppichbodens ist für den Mieter unwirksam
(AG Dortmund, Urteil vom 26.08.2014 – 425 C 2787/14)
Das Amtsgericht Dortmund hält eine Klausel für unwirksam, wonach der Mieter verpflichtet ist, den Teppichboden alle fünf Jahre zu erneuern. Eine entsprechende Klausel in vorformulierten Verträgen seit intransparent und damit unwirksam, so das Amtsgericht. Weiterlesen →
- Keine Freiräumpflicht des Mieters bei Modernisierung 9. August 2014
Keine Freiräumpflicht des Mieters bei Modernisierung
(LG Berlin, Urteil vom 24.06.2014 – 63 S 373/13)
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass dem Mieter weder eine Pflicht trifft, die für Modernisierungsarbeiten benötigten Flächen freizuräumen, noch zu dulden, dass Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung abtransportiert werden, um die nötige Baufreiheit zu schaffen. Weiterlesen →
- Ansprüche des nichtrauchenden Mieters gegen den rauchenden Mieter 9. Juli 2014
Ansprüche des nichtrauchenden Mieters gegen den rauchenden Mieter
(LG Potsdam Urteil vom 14.03.2014 – 1 S 31/13)
Das Landgericht Potsdam hat in zweiter Instanz nach dem Amtsgericht Rathneow in einer zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels nicht rechtskräftigen Entscheidung festgestellt, dass einem Mieter gegen einen Mieter einer darunter gelegenen Wohnung kein Anspruch auf Unterlassen des Rauchens zusteht. Weiterlesen →
- Begehung der Wohnung bei Verkaufsabsicht 9. Juni 2014
Begehung der Wohnung bei Verkaufsabsicht
(AG Steinfurt, Urteil vom 10.04.2014 – 21 C 987/13)
Das AG Steinfurt hat in dieser Entscheidung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der herr-schenden Meinung in der Literatur folgend eine Abwägung zwischen den Eigentumsinteressen des Artikel 14 GG und dem Persönlichkeitsrechts aus Artikel 1, 2 GG wie folgt entschieden:
Weiterlesen →- Grundstückseigentümer entscheidet über Fotografien 9. Mai 2014
Grundstückseigentümer entscheidet über Fotografien
(BGH Urteil vom 01.03.2013 – V ZR 14/12)
In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass der Grundstückseigentümer allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück angefertigten Fotos, seiner Bauwerke und Gartenanalgen entscheidet. Dies gelte auch dann, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet habe. Weiterlesen →
- Sparkassen AGB zum Erbschein gekippt 9. April 2014
Sparkassen AGB zum Erbschein gekippt
(BGH Urteil vom 08.10.2013 – XI ZR 401/12)
Der BGH hat entschieden, dass die AGB‘en der Sparkassen, wonach nach dem Tod des Kunden zur Klärung rechtsgeschäftlicher Berechtigung des Erben, ein Erbschein (oder ähnliches) verlangt werden kann, im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist. Weiterlesen →
- Verwirkung eines Titels nach 13 Jahren? 9. März 2014
Verwirkung eines Titels nach 13 Jahren?
(BGH Urteil vom 09.10.2013 – XII ZR 59/12)
Hat ein Vermieter gegen den Mieter einen Zahlungstitel erwirkt und hieraus 13 Jahre keinen Vollstreckungsversuch unternommen, ist allein dadurch keine Verwirkung eingetreten. Weiterlesen →weiter lesen...
2013
- Ungeeigter Wärmezähler 9. Dezember 2013
Ungeeigter Wärmezähler
(AG Halle, Westfahlen, Urteil vom 07.05.2013 -2 C 992/11)
Das Amtsgericht hat entschieden, dass der Vermieter einen Anspruch auf Betriebskosten auch dann hat, wenn der Wärmezähler an den Heizkörpern nicht mehr geeigt ist, wenn er beweisen kann, dass der Zähler in der Vergangenheit innerhalb von Verkehrsfehlergrenzen ordnungsgemäß gemessen hat. Weiterlesen →
- Anspruch des Mieters auf Parabolantenne? 9. November 2013
Anspruch des Mieters auf Parabolantenne?
(AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 14.11.2013 -650 C 356/12)
Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Parabolantenne, die vom Mieter auf nicht mitgemieteter Gemeinschaftsfläche aufgestellt wurde, vom Vermieter nicht hingenommen werden muss. Der Vermieter hat einen Beseitigungsanspruch. Weiterlesen →
- Unklarheit über Wohnfläche 9. Oktober 2013
Unklarheit über Wohnfläche
(AG Köln, Urteil vom 18.06.2013 -221 C 365/12)
Das Amtsgericht Köln musste sich mit dem Problem auseinander setzten, dass zwei Mietvertragsurkunden vorhanden waren, welche zwei verschiedene Mietflächen angaben. Es stellte fest, dass ein nicht klarer Verteilerschlüssel für die Betriebskosten vom Vermieter zu erläutern ist. Weiterlesen →
- Lagerung von Gegenständen auf Tiefgaragenstellplatz 9. September 2013
Lagerung von Gegenständen auf Tiefgaragenstellplatz
(AG München, Urteil vom 21.11.2012 -433 C 7448/12)
Das Amtsgericht in München hat geurteilt, dass ein Mieter Karton und Plastikmaterial nicht ohne vertragliche Gestattung auf seinem Tiefgaragenstellplatz lagern darf. Weiterlesen →
- Gesetzliche Grundlage für Abstammungsgutachten 9. August 2013
Gesetzliche Grundlage für Abstammungsgutachten
(Bundesverfassungsgericht 1. Kammer, Beschluss vom 23.05.2013 -1 BvR 2059/12)
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines Stammgutachtens zur Klärung der Vaterschaft eines potenziellen leiblichen Vaters gegen den Willen der rechtlichen Eltern in einem Umgangsverfahren besteht. Weiterlesen →
- Mieterhöhung / Qualität der Wohnung 9. Juli 2013
Mieterhöhung / Qualität der Wohnung
(Landgericht Berlin Urteil vom 13.07.2012, Az: 65 S 116/12)
Das LG Berlin hat entschieden, dass bei Mieterhöhungsverlangen, wo es (auch) auf die Qualität der Wohnung ankommt, einfache Holzdielen in der Regel keinen hochwertigen Bodenbelag darstellen. Gleiches gilt für Parkettböden, wenn nur einige Räume entsprechend ausgestattet sind. Weiterlesen →
- Mietkaution vom neuen Eigentümer? 9. Juni 2013
Mietkaution vom neuen Eigentümer?
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.10.2012, Az: 19 U 88/12)
Das OLG hat entschieden, dass der neue Eigentümer einer Immobilie von dem Alteigentümer gezahlte Kautionen nur herausverlangen kann, wenn der Alteigentümer tatsächlich Mietvertragspartei war. Dies muss nicht unbedingt der Fall sein. Weiterlesen →
- Haftung bei Miet-Pkw für Dritte 9. Mai 2013
Haftung bei Miet-Pkw für Dritte
(Oberlandesgericht Köln Urteil vom 27.09.2012, AZ: 12 U 10/12)
Das OLG hat in der Berufungsinstanz entschieden, dass der Mieter eines Pkws auch für Schäden haftet, die ein Dritter (hier die Lebensgefährtin) während der Mietzeit an dem Pkw verursacht. Weiterlesen →
- Gasthermenwartungsklausel in Mietvertrag ist wirksam 9. März 2013
Gasthermenwartungsklausel in Mietvertrag ist wirksam
(Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 15.04.2011; AZ: 15 C 8/11)
In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel in einem vom Vermieter gestellten (vorformulierten) Vertrag, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen Wartung einer Gas-therme auferlegt, wirksam ist. Weiterlesen →
- Anspruch des Mieters auf warmes Wasser 9. Februar 2013
Anspruch des Mieters auf warmes Wasser
(Amtsgericht München, Urteil vom 26.10.2011 – 463 C 4744/11)
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Mieter gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf eine ausreichend dimensionierte Warmwassertherme hat, die für die Bereitung von Warmwasser im Bad ausreichend ist. Weiterlesen →
2012
- Schriftform bei GbR 11. Dezember 2012
Schriftform bei GbR
(OLG Koblenz, Urteil vom 06.08.2012 – 5 U 439/11)
Das OLG hat entschieden, dass dem Schriftformerfordernis für die Vertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch dann genügt wird, wenn nur ein Gesellschafter unterschreibt ohne kenntlich zu machen, dass er die anderen vertritt, wenn sich dies aus anderen Umständen ergibt. Weiterlesen →
- Aufnahme eines Kindes in die Mietwohnung 15. November 2012
Aufnahme eines Kindes in die Mietwohnung
(LG Potsdam, Urteil vom 04.09.2012 – 4 S 96/12)
Der Mieter einer ausreichend großen Wohnung soll nach dem Berufungsurteil stets befugt sein, ein eigenes, auch volljähriges Kind in seine Wohnung aufzunehmen. Weiterlesen →
- Kein Versorgungsabschlag wegen vorzeitigem Ruhestand 9. Oktober 2012
Kein Versorgungsabschlag wegen vorzeitigem Ruhestand
(BGH, Urteil vom 07.3.2012 – XII ZB 599/10)
Der BGH hat entschieden, dass eine Nachberechnung des Versorgungsabschlages nicht vorgenommen wird, wenn der Ehemann durch seinen eigenen Entschluss, nach der Scheidung früher in Rente geht und somit geringere Bezüge erhält. Weiterlesen →
- Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne 9. September 2012
Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne
(AG Leipzig, Urteil vom 14.05.2012 -165 C 6339/11-)
Das Amtsgericht hat in diesem Fall entscheiden, dass der (schwer behinderte) Mieter zur Verwirklichung seines Rechts auf kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Parabolantenne anbringen darf, wenn der Empfang digitaler Heimatsender nur mittels einer außen am Haus angebrachten Parabolantenne möglich ist. Weiterlesen →
- Kündigung wegen Verwahrlosung der Wohnung 9. September 2012
Kündigung wegen Verwahrlosung der Wohnung
(AG Münster, Urteil vom 08.03.2011 -3 C 4334/10-)
Das Amtsgericht Münster hat die außerordentliche fristlose Kündigung eines Vermieters gegen den Mieter bestätigt, der seine Wohnung in einen derart unhygienischen Zustand versetzt hat, dass unzumutbarer Gestank in das Treppenhaus und andere Wohnungen drang und so Mitmieter beeinträchtigt hat. Weiterlesen →
- Dachlawinen / Sicherungspflicht 9. August 2012
Dachlawinen / Sicherungspflicht
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2012 -24 U 217/11-)
Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass in Wuppertal keine Pflicht des Vermieters besteht, zum Schutz der auf vermieteten Stellplätzen stehenden PKW durch Anbringung eines Schutzgitters, Vorsorge gegen Dachlawinen zu treffen. Entscheidend, so das OLG, sei eine Ortssatzung oder baurechtliche Vorschriften. Folglich richtet sich eine Verpflichtung nach der Üblichkeit in der jeweiligen Stadt. Weiterlesen →
- Haftung der Gemeinde beim Schneeräumen 9. August 2012
Haftung der Gemeinde beim Schneeräumen
(OLG Brandenburg, Urteil vom 23.08.2011 -U 55/10-)
Das OLG hat entschieden, dass die Pflicht zur Beseitigung überhängenden Schnees auf dem Dach eines zweigeschossigen Hauses die Gemeinde trifft, wenn der Eigentümer nicht in der Lage ist, vom Erdboden aus, unter Zuhilfenahme einfacher Geräte, Schnee und Eiszapfen zu beseitigen. Weiterlesen →
- „Regelmäßige Schönheitsreparaturen“ wirksam 9. Juli 2012
„Regelmäßige Schönheitsreparaturen“ wirksam
(BGH, Beschluss vom 20.03.2012 – VIII ZR 192/11-)
Der BGH hat in dieser Entscheidung klargestellt, dass die formularvertragliche Verwendung des Begriffs „regelmäßig“ bei Fristen für Schönheitsreparaturen wirksam ist. Weiterlesen →- Altbausanierung / Winterdienstregelungen WEG 9. Juli 2012
Altbausanierung / Winterdienstregelungen WEG
(BGH, Urteil vom 09.03.2012 – V ZR 161/11)
Ob Wohnungseigentümer für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen, so der BGH. Weiterlesen →- Gerüche aus der Küche als Mangel 9. Juni 2012
Gerüche aus der Küche als Mangel
(AG Suhl, Urteil vom 08.02.2012-1 C 419/11-)
Das Amtsgericht hat entschieden, dass unangenehme Gerüche aus der Küche einer Mietwohnung einen Mangel darstellen. Das Amtsgericht hält eine Mietminderung in Höhe von 8 % der Bruttomiete für gerechtfertigt. Das Amtsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass die Kosten für die Feststellung der Ursache des Mangels vom Vermieter zu tragen sind. Weiterlesen →
- Aufnahme eines Kindes in die Mietwohnung 15. November 2012
- Anspruch des Mieters auf Parabolantenne? 9. November 2013
- Trotz Rückstandszahlung – Kündigung bleibt wirksam 9. November 2014