Gesetzliche Grundlage für Abstammungsgutachten

(Bundesverfassungsgericht 1. Kammer, Beschluss vom 23.05.2013 -1 BvR 2059/12)

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines Stammgutachtens zur Klärung der Vaterschaft eines potenziellen leiblichen Vaters gegen den Willen der rechtlichen Eltern in einem Umgangsverfahren besteht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt, so das Gericht, auch die Entscheidung über die Preisgabe und Verwertung von Daten zu genetischen Merkmalen einer Person aus denen sich Rückschlüsse auf die Abstammung ziehen lassen. Der Gesetzgeber ist hier zum Handeln aufgefordert.