Altbausanierung / Winterdienstregelungen WEG

(BGH, Urteil vom 09.03.2012 – V ZR 161/11)
Ob Wohnungseigentümer für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen, so der BGH.

Darüber hinaus stellt der BGH in diesem Beschluss fest, dass eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer die Räum- und Streupflichten im Wechsel zu erfüllen, nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung begründet werden kann. Das bedeutet, dass sämtliche Eigentümer zustimmen müssen.