Corona – Ihre Rechte
Corona – Ihre Rechte
In der aktuellen Krise ergeben sich viele rechtliche Probleme.
Darf der Staat eine Ausgangssperre verhängen? Ja, das Grundgesetz hindert den Staat nicht daran.
Dürfen Arbeitnehmer, die ihre Kinder betreuen müssen zu Hause bleiben? Ja, denn sie haben auch gegenüber den Kindern die Pflicht der Obhut. Für einige Tage kann man sich bezahlt, danach unbezahlt freistellen lassen.
Bekommen Arbeitgeber Ausgleich für nicht geleistete Stunden und Umsatzeinbußen? Ja, dies hat der Staat in Aussicht gestellt. Voraussichtlich müssen Arbeitgeber sich an ihre Hausbank wenden, welche Kredite der KfW weiterleitet.
Ist die Quarantäne, soweit sie angeordnet wird zwingend? Ja, die Verletzung einer verhängten Quarantäne stellt eine Straftat, bzw. Ordnungswidrigkeit nach dem §§ 73-75 IfSG dar.
Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Wir helfen in der Krise schnell und unbürokratisch. Wir haben weiterhin für Sie geöffnet. Bitte kommen Sie nicht einfach vorbei, sondern rufen Sie vorab hier an.
Ihr Gregory Schulze Horstrup