Wohnungseigentumsrecht
Wer eine Wohnung kauft, um dort selbst zu wohnen und sein Glück zu finden, oder um diese zu vermieten, erwirbt nicht nur einen umschlossenen Raum. Er wird zwangsläufig auch Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Wo mehrere Eigentümer Interessen an einem Haus anmelden entstehen häufig Probleme und Konflikte. Unsere Spezialisten beraten Sie umfassend und helfen Konflikte zu deeskalieren sowohl im Verhältnis zwischen den Eigentümern als auch der Verwaltung. Zu unseren Aufgaben zählt hierbei sowohl die Durchführung von Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse, als auch die Geltendmachung von offenstehenden Forderungen, sowie die Durchsetzung berechtigter als auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und Forderungen.
Herr Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup ist Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht. Er verfügt daher gemäß § 2 FAO über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung auf diesem Gebiet.
- Ausarbeitung und Prüfung von WEG-Verträgen
- Durchsetzung von Eigentums- und Gemeinschaftsrechten
- Fertigung und Prüfung von Wohngeldabrechnungen
- Optimierung und Angleichung von WEG-Rechten und Beschlüssen mit Mietverträgen
- Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen
- Vertretung bei Eigentümerversammlungen
- Verwaltungskompetenzen, Nutzungen, Lasten und Kosten
Als Berater tätig für:

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Notar und Rechtsanwälte | Fachanwaltskanzlei
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