Modernisierungsmieterhöhung

Modernisierungsmieterhöhung

Nach altem Recht konnten Vermieter Häuser und Wohnungen modernisieren und 11 % der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Hierdurch kam es in der Vergangenheit zu erheblichen Belastungen für die Mieter. Wurde eine Wohnung z.B. für 50.000 € modernisiert, konnte die Monatsmiete um über 458 € angehoben werden. Teilweise haben sich Mieten hierdurch mehr als verdoppelt. Mieter die sich dies nicht leisten konnten verloren ihre Wohnung. Zum 01.01.2019 hat der Gesetzgeber die Umlage in § 559 BGB auf 8 % reduziert. Dies stellt immer noch eine erhebliche Belastung für die Mieter dar. Gleichwohl haben große Wohnungsunternehmen bereits angekündigt ihre Modernisierungsvorhaben deutlich zu reduzieren. Dies, obwohl die 8-prozentige Umlage dauerhaft verlangt werden kann, selbst nachdem die Kosten bereits zu 100 % abgezahlt wurden. Wichtig ist, dass das Mieterhöhungsverlangen formal den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss. Es empfiehlt sich daher immer die Prüfung durch einen Juristen.