Rauchen auf dem Balkon ist sozialadäquates Verhaltens
(LG Potsdam, Urteil vom 14.03.2014 – 1 S 31/13)
Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Regel gegen andere Mieter des Hauses keinen Anspruch darauf haben, dass Rauchen auf den benachbarten Balkon zu fest bestimmten Tageszeiten zu unterlassen.Abzuwägen ist zwischen dem Persönlichkeitsrechten des Rauchers und den Persönlichkeitsrechten des gestörten Nachbarn. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Emissionsbelastung im Freien derart gering sei, dass das Interesse des sich gestört fühlenden Nachbarn hinter der grundrechtlich geschützten Freiheit der Selbstbestimmung des Rauchers zurücktritt. Der Raucher kann auch nicht auf bestimmte Uhrzeiten verwiesen werden