Gasthermenwartungsklausel in Mietvertrag ist wirksam
(Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 15.04.2011; AZ: 15 C 8/11)
In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel in einem vom Vermieter gestellten (vorformulierten) Vertrag, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen Wartung einer Gas-therme auferlegt, wirksam ist. Der Mieter wird hierdurch, so der BGH, nicht unangemessen benachteiligt. Auch dann nicht, wenn die Klausel eine Obergrenze für den Umlagebetrag nicht vorsieht.
ACHTUNG: Es liegt eine Änderung der Rechtsprechung des BGH vor!