Die Hausordnung

Die Hausordnung

Viele Vermieter verwenden eine Hausordnung. Hiermit werden Regeln für die Mieter bei der Nutzung zumeist der Gemeinschaftsflächen aufgestellt. Wichtig ist, dass die Hausordnung dem Mieter bei Vertragsschluss mitgeteilt bzw. übergeben wird. Der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass sie in den Vertrag „einbezogen“ wird. Andernfalls entfaltet sie gegenüber dem Mieter keine Gültigkeit. Neben der Tatsache, dass die Hausordnung selbst sich an gesetzlichen Vorlagen orientieren muss, da sie ansonsten unwirksam sein kann, trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsache, dass er dem Mieter die Hausordnung bei Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht hat. Es empfiehlt sich, dass der Mieter die Hausordnung bei Vertragsschluss separat unterschreibt, um späteren Beweisproblemen vorzubeugen. Andernfalls können die Regelungen der Hausordnung dem Mieter nicht entgegengehalten werden. Will der Vermieter die Hausordnung im Laufe des Mietverhältnisses ändern, muss er einen sogenannten Änderungsvorbehalt von Anfannf an einbringen. Es empfiehlt sich sowohl den Mietvertrag, als auch die Hausordnung regelmäßig einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.