Mietrecht
In Wohn- und Gewerberaummietrechtsangelegenheiten berate und vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter.
Im Wesentlichen stellt sich auf Vermieterseite das Problem des Mietausfalls und der Nichtzahlung von Nebenkosten. Die sich hieraus ergebenen Rechte, wie z.B. eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses und den Anspruch auf Räumung, setze ich für Sie durch. Auch habe ich die Sicherung Ihrer Forderungen im Blick und setze das Vermieterpfandrecht und die Nutzung der Mietkaution durch.
Auf Mieterseite wird man mit unwirksamen Kündigungen und der Aufforderung Schönheitsreparaturen durchzuführen konfrontiert. Hier prüfe ich für Sie die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Mietvertrag. Häufig stellen Mieter Mängel an der Mietsache fest. Gerade bei Schimmel am Mietobjekt ist schnelle Handlung geboten und die Umsetzung der Mietminderung. Bei der Durchsetzung Ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Ansprüche bin ich Ihnen gerne behilflich.
Herr Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup ist Fachanwalt für Mietrecht. Er verfügt daher gemäß § 2 FAO über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung auf diesem Gebiet.
- Ansprüche bei Schimmel, Kälte- und Wärmebrücken, Fogging
- Ausarbeitung und Prüfung von Mietverträgen
- Durchsetzung von Mängelrechten
- Durchsetzung von Zahlungsforderungen
- Fertigung und Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Gewerberaummiete / Wohnraummiete
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Räumung und Räumungsschutz
- Schadensersatz
- Vergleichsverhandlungen bei Mietrückständen
Als Berater tätig für:
Werbe hierStandort Walsum
Sitz der Notarin
Hülsermannshof 5B
47179 Duisburg
Telefon: 0203 / 4870839
Telefon: 0203 / 491500
Fax: 0203 480145
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Standort Dinslaken
Fachanwaltskanzlei
Am Neutor 23
46535 Dinslaken
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Fax: 0203 480145
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
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