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Mietrecht

In Wohn- und Gewerberaummietrechtsangelegenheiten berate und vertrete ich  sowohl Mieter als auch Vermieter.

Im Wesentlichen stellt sich auf Vermieterseite das Problem des Mietausfalls und der Nichtzahlung von Nebenkosten. Die sich hieraus ergebenen Rechte, wie z.B. eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses und den Anspruch auf Räumung, setze ich für Sie durch.  Auch habe ich die Sicherung Ihrer Forderungen im Blick und setze das Vermieterpfandrecht und die Nutzung der Mietkaution durch.

Auf Mieterseite wird man mit unwirksamen Kündigungen und der Aufforderung Schönheitsreparaturen durchzuführen konfrontiert. Hier prüfe ich für Sie die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Mietvertrag. Häufig stellen Mieter  Mängel an der Mietsache fest. Gerade bei Schimmel am Mietobjekt ist schnelle Handlung geboten und die Umsetzung der Mietminderung. Bei der Durchsetzung Ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Ansprüche bin ich Ihnen gerne behilflich.

Herr Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup ist Fachanwalt für Mietrecht. Er verfügt daher gemäß § 2 FAO über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung auf diesem Gebiet.

  • Ansprüche bei Schimmel, Kälte- und Wärmebrücken, Fogging
  • Ausarbeitung und Prüfung von Mietverträgen
  • Durchsetzung von Mängelrechten
  • Durchsetzung von Zahlungsforderungen
  • Fertigung und Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Gewerberaummiete / Wohnraummiete
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  • Räumung und Räumungsschutz
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  • Vergleichsverhandlungen bei Mietrückständen
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Notar und Rechtsanwälte | Fachanwaltskanzlei

Dr.-Hans-Böckler-Str.1
47179 Duisburg (Walsum)

Tel 0203 / 491500
Fax 0203 / 480145

Mail: info@sh-bp.de

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Montag, Dienstag und Donnerstag
09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
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