Sind Wohnung und Garage trennbar?
Sind Wohnung und Garage trennbar?
Zwischen Mietern und Vermietern entsteht häufig Streit, wenn neben einer Wohnung noch eine Garage angemietet wird und eine Partei die Garage separat kündigen möchte. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass beide Verträge untrennbar miteinander verbunden sind, wenn zwischen der Wohnung und der Garage eine räumliche Beziehung besteht (gleiches Grundstück) und die Verträge in zeitlicher Nähe geschlossen werden. Grundsätzlich gilt: Werden Garage und Wohnung in einem Vertrag angemietet, sind sie untrennbar miteinander verbunden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie automatisch separat voneinander kündbar sind, wenn 2 Verträge unterzeichnet werden. Hier sollen unzulässige Umgehungen verhindert werden. In einem aktuellen Urteil hat das AG Schwelm (Az. 27 C 228/16) entschieden, dass eine separate Kündigung der Garage nicht möglich ist, wenn beide Objekte in einem Vertrag angemietet wurden und im hinteren Teil des Vertrages vereinbart wird, dass beide Verträge getrennt voneinander bestehen sollen. Dies, so das Amtsgericht, sei eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners, hier des Mieters. Bei Problemen empfiehlt es sich, regelmäßig jeden Einzelfall einer gesonderten juristischen Prüfung zu unterziehen.
Ihr Gregory Schulze Horstrup