Haftung bei Miet-Pkw für Dritte
(Oberlandesgericht Köln Urteil vom 27.09.2012, AZ: 12 U 10/12)
Das OLG hat in der Berufungsinstanz entschieden, dass der Mieter eines Pkws auch für Schäden haftet, die ein Dritter (hier die Lebensgefährtin) während der Mietzeit an dem Pkw verursacht. Das Gericht stellt außerdem klar, dass das Nichtherbeirufen der Polizei, wie es in Pkw-Mietverträgen in der Regel vorgeschrieben wird, eine Obliegenheitsverletzung darstellt und sich auf die Haftung auswirken kann. Beim Miet-Pkw sollte daher stets die Polizei hinzugezogen werden.