Kündigung wegen Verwahrlosung der Wohnung
(AG Münster, Urteil vom 08.03.2011 -3 C 4334/10-)
Das Amtsgericht Münster hat die außerordentliche fristlose Kündigung eines Vermieters gegen den Mieter bestätigt, der seine Wohnung in einen derart unhygienischen Zustand versetzt hat, dass unzumutbarer Gestank in das Treppenhaus und andere Wohnungen drang und so Mitmieter beeinträchtigt hat.
Hier, so das Amtsgericht, liege eine gravierende Beeinträchtigung des Hausfriedens vor.