Kaufrecht / Werkrecht
Kaufverträge und Werkverträge bilden nicht nur die zentralen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches, sie stellen auch die mit Abstand größte Zahl an geschlossenen Verträgen auf dem Bundesgebiet und der europäischen Union dar. Die unglaubliche Vielzahl von Problemen bei der Durchführung dieser Verträge machen eine anwaltliche Beratung häufig unumgänglich. Wir beraten und vertreten Sie bei Mängeln, Kauf- oder Werklohnforderungen, Durchsetzung von Verträgen durch Beratung, außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung.
- Ausarbeitung und Prüfung von Kauf- und Werkverträgen
- Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
- Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Immobilienwerkverträge
- Rücktritt vom Vertrag
- Sachmängehaftungsansprüche
- Schadensersatz
- Verbrauchsgüterkauf
- Vertretung gewerblicher aund privater Kunden
Als Berater tätig für:

Kontakt
Notar und Rechtsanwälte | Fachanwaltskanzlei
Dr.-Hans-Böckler-Str.1
47179 Duisburg (Walsum)
Tel 0203 / 491500
Fax 0203 / 480145
Mail: info@sh-bp.de
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Montag, Dienstag und Donnerstag
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.