Allgemeine Geschäftsbedingen

Schulze Horstrup & Pogadetz GbR
mit Sitz in Duisburg-Walsum (Nebensitz Dinslaken)

Gerichtsstand

Für sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung/Mandatierung zu Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Hauptsitz der Schulze Horstrup & Pogadetz GbR in Duisburg-Walsum (Amtsgericht Duisburg-Hamborn bzw. Landgericht Duisburg). Dies gilt auch für Geschäftsverbindungen/Tätigkeiten, welche in der Filiale in Dinslaken der Schulze Horstrup & Pogadetz GbR erbracht werden.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach dem Vertragsschluss mit unserer Kanzlei seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen der Schulze Horstrup & Pogadetz GbR gegen einen Mandanten dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.