Unklarheit über Wohnfläche

(AG Köln, Urteil vom 18.06.2013 -221 C 365/12)

Das Amtsgericht Köln musste sich mit dem Problem auseinander setzten, dass zwei Mietvertragsurkunden vorhanden waren, welche zwei verschiedene Mietflächen angaben. Es stellte fest, dass ein nicht klarer Verteilerschlüssel für die Betriebskosten vom Vermieter zu erläutern ist. In den Mietverträgen waren neben zwei verschiedenen Flächenangaben auch die voraussichtlichen Betriebskosten pro Quadratmeter angegeben worden. Nach dem Amtsgericht sind auch diese Angaben bei der tatsächlich zugrunde zu legenden Fläche zu berücksichtigen. Der Mieter konnte sich in diesem Fall auf die geringere Fläche (=geringere Betriebskosten) erfolgreich berufen.