Mietkaution vom neuen Eigentümer?

(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.10.2012, Az: 19 U 88/12)

Das OLG hat entschieden, dass der neue Eigentümer einer Immobilie von dem Alteigentümer gezahlte Kautionen nur herausverlangen kann, wenn der Alteigentümer tatsächlich Mietvertragspartei war. Dies muss nicht unbedingt der Fall sein. Hier hatte der Alteigentümer die Immobilie von seinem Vater geschenkt bekommen. Mietvertragspartei war somit noch der Vater des Alteigentümers, sodass eine Klage des Neueigentümers gegen den Alteigentümer auf Herausgabe der Kaution scheiterte.