Rauchen auf dem Balkon ist sozialadäquates Verhaltens
(LG Potsdam, Urteil vom 14.03.2014 – 1 S 31/13) Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Regel gegen andere Mieter des Hauses keinen Anspruch darauf haben, dass Rauchen auf den benachbarten Balkon zu fest bestimmten Tageszeiten zu unterlassen.