Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?

Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Die Meisten Mieter haben zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution geleistet. Gesetzlich nicht geregelt ist die Frage, wie lange der Vermieter die Kaution einbehalten darf, nachdem das Mietverhältnis beendet ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor einigen Jahren in einer Einzelfallentscheidung darauf hingewiesen, dass eine drei bis sechsmonatige Frist angemessen sein könnte. Viele Instanzengerichte haben dies als Leitlinie übernommen. Rechtssicherheit ist hier jedoch keineswegs gegeben. In einer aktuellen Entscheidung vom 20.07.2016 hat der BGH festgestellt, dass dem Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses eine angemessene Prüfungsfrist zuzugestehen ist. Welche Zeitspanne angemessen ist, ist nach wie vor unklar. Dem Urteil ist jedoch zu entnehmen, dass ein Vermieter eine Kaution auch noch Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten darf, sofern er berechtigte, durchsetzbare und nicht verjährte Forderungen gegen den Mieter hat. Erst wenn diese Forderungen von dem Mieter bedient werden oder verjährt sind, soll der Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet sein. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter noch Nachforderungen aus Betriebskosten, welche er der Kautionsrückgabe entgegensetzte. Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen verjähren übrigens, in der Regel 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung. Die Fälligkeit der Erstattung der Kaution muss somit in jedem Einzelfall konkret ermittelt werden und kann nicht pauschal auf eine vorgegebene Zeitspanne bestimmt werden.

Ihr Gregory Schulze Horstrup