Begehung der Wohnung bei Verkaufsabsicht
(AG Steinfurt, Urteil vom 10.04.2014 – 21 C 987/13)
Das AG Steinfurt hat in dieser Entscheidung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der herr-schenden Meinung in der Literatur folgend eine Abwägung zwischen den Eigentumsinteressen des Artikel 14 GG und dem Persönlichkeitsrechts aus Artikel 1, 2 GG wie folgt entschieden:
Der Mieter ist verpflichtet bei bestehender Verkaufsabsicht eines Vermieters die Besichtigung seiner Wohnung durch Interessenten zu gestatten. Er ist jedoch nicht verpflichtet die Fertigung von Lichtbildern der Innenräume seiner Wohnung zwecks Verwendung für Kaufangebote im Internet zu dulden.