Häusliches Musizieren

Häusliches Musizieren

Der BGH hat mit Urteil vom 26.10.2018 (AZ. V ZR 143/17) entschieden, dass häusliches Musizieren (Trompete spielen) einschließlich des dazugehörigen Übens zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung gehört und damit einhergehende Lärmbelästigungen, jedenfalls in gewissen Grenzen zumutbar sind und von den Nachbarn hingenommen werden müssen. Neben der Unterlassung hatten die Nachbarn auch darauf geklagt, dass der Trompetenspieler wenigstens im Keller oder auf dem Dachboden spielen solle. Der BGH entschied jedoch, dass das Musizieren in den Haupträumen gestattet sei. Jedoch sind in jedem Fall Ruhezeiten einzuhalten. Dies in der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) sowie in der Mittagszeit. Wann und wie lange musiziert werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Ausmaß der Geräuschentwicklung, der Art des Musizierens und den örtlichen Gegebenheiten, so das Gericht. Eine Beschränkung auf zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen könne als grober Richtwert dienen. Es empfiehlt sich jedoch bei lauten Musikinstrumenten stets der vorherige Kontakt zum Nachbarn um keinen Unfrieden aufkommen zu lassen.