Dachlawinen / Sicherungspflicht
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2012 -24 U 217/11-)
Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass in Wuppertal keine Pflicht des Vermieters besteht, zum Schutz der auf vermieteten Stellplätzen stehenden PKW durch Anbringung eines Schutzgitters, Vorsorge gegen Dachlawinen zu treffen. Entscheidend, so das OLG, sei eine Ortssatzung oder baurechtliche Vorschriften. Folglich richtet sich eine Verpflichtung nach der Üblichkeit in der jeweiligen Stadt.