Ansprüche des nichtrauchenden Mieters gegen den rauchenden Mieter
(LG Potsdam Urteil vom 14.03.2014 – 1 S 31/13)
Das Landgericht Potsdam hat in zweiter Instanz nach dem Amtsgericht Rathneow in einer zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels nicht rechtskräftigen Entscheidung festgestellt, dass einem Mieter gegen einen Mieter einer darunter gelegenen Wohnung kein Anspruch auf Unterlassen des Rauchens zusteht. Weder hat sich der rauchende Mieter an spezielle Zeiten zu halten, noch hat er sonstige Vorkehrungen zu treffen, so das LG. Etwas anderes soll nur gelten, wenn der störende Mieter „Kettenraucher“ sei und weit über das normale Maß hinaus rauche. Dies konnte in dem Fall nicht festgestellt werden.