Familienrecht
Gerne vertreten wir Sie in Ihrem Scheidungs- und Unterhaltsverfahren.
Im Rahmen eines Scheidungsverfahren wird in der Regel stets über den Versorgungsausgleich (Rente) mitentschieden. Je nach Streitsituation wird im Scheidungsverbund auch über den Zugewinnausgleich und den nachehelichen Unterhalt sowie gegebenenfalls über das Sorgerecht über die gemeinsamen Kinder entschieden.
Gerade in Angelegenheit betreffend des Ehegatten- oder Kindesunterhalts ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung von besonderer Bedeutung, denn sie kann Geld sparen. So kann schon die Einholung einer kostenlosen Jugendamtsurkunde ein kostenintensives Gerichtsverfahren vermeiden.
Sind sich Ehegatten über die Scheidung und die Folgesachen im Wesentlichen einig, kann durch eine (notarielle) Scheidungsfolgenvereinbarung nicht nur das Scheidungsverfahren beschleunigt werden, sondern es können auch erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten vermieden werden.
Herr Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup und Frau Rechtsanwältin Bianca Pogadetz sind Fachanwälte für Familienrecht. Sie verfügen daher gem. § 2 FAO über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung auf diesem Gebiet.
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Ehegattenunterhalt bei Trennung und Scheidung
- Gewaltschutz
- Gütervereinbarung und Verteilung
- Kindesunterhalt
- Scheidung und Scheidungsfolgesachen
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Vermögensausgleich
- Versorgungsausgleich
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