Notarin
Willkommen bei unserer Notarin.
Unsere Notarin Frau Pogadetz sowie die in ihrer Abwesenheit amtlich bestellten Vertreter beraten und informieren Sie gerne.
Arbeitsschwerpunkte der Notarin sind die Beratung und die Beurkundung im Bereich des
- Grundstücksrechts (Verkauf und Übertragung von Grundstücken sowie Beleihungen), des Familienrechts (Eheverträge, Scheidungsfolgenverträge, Adoptionen)
- des Erbrechts (Testamente und Erbverträge, Erbverzichts- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen)
- und des Gesellschaftsrechts (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Personengesellschaften)
Bei der Errichtung eines Testmentes oder der Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten sollte stets eine Notarin/ ein Notar beraten hinzugezogen werden. Das erspart, wie die Praxis zeigt, sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tode des Erblassers viel Ärger und Kosten.
Beratung in folgenden Punkten
- Immobilienkaufverträge
- Erbverträge/Testamente
- Eheverträge
- Teilungen von Wohnungseigentum
- Titulierung von Forderungen
- Beglaubigungen
Durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht vermieden werden. Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, muss das Gericht grundsätzlich einen rechtlichen Betreuer bestellen und legt so Ihre Belange in die Hand eines Fremden. Durch Vorsorgevollmacht können Sie dies vermeiden und selbst bestimmen, wer für Sie und Ihre Angelegenheiten verantwortlich sein soll.
Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarungen können ein emotional aufreibendes Scheidungsverfahren für alle Beteiligten angenehmer gestalten. Die Eheleute können selbständig über die Angelegenheiten Unterhalt, Versorgungsausgleich (Renten) und Zugewinn (Vermögen) Regelungen treffen und so einen Streit vermeiden. Die Notarin /der Notar als neutraler Gestalter ist dabei behilflich, für beide Seiten eine zufriedenstellende Lösung zu finden.