Wohnungseigentumsrecht in Dinslaken und Duisburg


Das Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft bringt zahlreiche rechtliche Fragen mit sich. Wie dürfen gemeinschaftliche Flächen genutzt werden? Wer trägt die Kosten einer Sanierung? Darf ein einzelner Eigentümer bauliche Veränderungen vornehmen? Und was können Wohnungseigentümer tun, wenn sie einen Beschluss der Eigentümerversammlung für rechtswidrig halten?

Bei Schulze Horstrup & Pogadetz Rechtsanwalts GbR und Notarin erhalten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter rechtliche Unterstützung bei Fragen und Streitigkeiten rund um das Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und steht Ihnen mit fundierter rechtlicher Beratung zur Seite.

Mit unseren Kanzleistandorten in Dinslaken und Duisburg-Walsum sind wir für Mandantinnen und Mandanten aus der Region persönlich und gut erreichbar.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Dinslaken und Duisburg


Das Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Dabei treffen individuelle Interessen am eigenen Eigentum auf die Belange der Gemeinschaft. Unterschiedliche Vorstellungen über Instandhaltung, Modernisierung, Kostenverteilung oder die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen können schnell zu Konflikten führen.

Das Wohnungseigentumsgesetz – kurz WEG – gibt für viele dieser Fragen den rechtlichen Rahmen vor. Hinzu kommen die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlüsse der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft. Für die rechtliche Bewertung eines Falls müssen daher häufig mehrere Unterlagen und Regelungen gemeinsam betrachtet werden.

Gregory Schulze Horstrup berät Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und unterstützt Sie dabei, eine rechtlich tragfähige Lösung zu finden. Wenn eine außergerichtliche Verständigung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen auch im gerichtlichen Verfahren.

Beschlüsse der Eigentümerversammlung prüfen und anfechten


In der Eigentümerversammlung werden wichtige Entscheidungen für die Gemeinschaft getroffen. Dazu können beispielsweise Sanierungsmaßnahmen, Kostenverteilungen, bauliche Veränderungen oder Fragen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehören.

Nicht jeder Beschluss entspricht jedoch automatisch den gesetzlichen Vorgaben. Wohnungseigentümer, die einen Beschluss für rechtswidrig halten, sollten zeitnah prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Bei einer Beschlussanfechtung sind insbesondere die gesetzlichen Fristen von Bedeutung. Die Anfechtungsklage muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Wer Zweifel an der Wirksamkeit eines Beschlusses hat, sollte deshalb nicht unnötig lange mit einer rechtlichen Prüfung warten.

Beratung rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft


Konflikte innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft können ganz unterschiedliche Ursachen haben. Häufig geht es um finanzielle Fragen, die Nutzung des Gemeinschaftseigentums oder unterschiedliche Vorstellungen darüber, welche Maßnahmen am Gebäude erforderlich sind.

Wir beraten Sie unter anderem bei Fragen und Streitigkeiten zu:

  • Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  • Anfechtung und Durchsetzung von Beschlüssen
  • Hausgeld und Kostenverteilung
  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
  • Baulichen Veränderungen und Modernisierungen
  • Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Rechten und Pflichten einzelner Wohnungseigentümer
  • Nutzung von Gemeinschaftsflächen
  • Fragen im Verhältnis zwischen Eigentümern, Gemeinschaft und Verwalter

Welche rechtliche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls sowie den Regelungen der jeweiligen Gemeinschaft ab.

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum


Balkonkraftwerk, Wallbox, barrierefreier Umbau oder größere Modernisierungsmaßnahmen: Bauliche Veränderungen gehören zu den häufigsten Themen im Wohnungseigentumsrecht.

Grundsätzlich können Maßnahmen, die über die ordnungsgemäße Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, von der Gemeinschaft beschlossen oder einem einzelnen Eigentümer gestattet werden. Für bestimmte Maßnahmen sieht das Wohnungseigentumsgesetz besondere Rechte vor. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz, zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge und unter bestimmten Voraussetzungen auch Steckersolargeräte.

Damit ist allerdings noch nicht automatisch geklärt, wie eine Maßnahme konkret durchgeführt wird und wer die Kosten trägt. Gerade die Kostenverteilung kann von der Art der baulichen Veränderung und dem gefassten Beschluss abhängen.

Wir prüfen, welche Rechte im konkreten Fall bestehen und welche Voraussetzungen für eine geplante bauliche Veränderung erfüllt werden müssen.

Sonder- oder Gemeinschaftseigentum – wer ist zuständig?


Ob ein Gebäudeteil zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum gehört, kann erhebliche praktische und finanzielle Auswirkungen haben. Denn davon kann beispielsweise abhängen, wer für Instandhaltung und Reparaturen zuständig ist und wie entstehende Kosten verteilt werden.

Während das Sondereigentum grundsätzlich dem einzelnen Wohnungseigentümer zugeordnet ist, steht das Gemeinschaftseigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Bei Fenstern, Fassaden, Dächern, Leitungen oder anderen Gebäudeteilen entstehen in der Praxis immer wieder Abgrenzungsfragen.

Für eine zuverlässige Einschätzung reicht ein Blick in das Gesetz häufig nicht aus. Auch Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und bestehende Beschlüsse können entscheidend sein. Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen und erläutern Ihnen verständlich, welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben.

Streit über Hausgeld, Abrechnung und Kostenverteilung


Die Bewirtschaftung einer Wohnanlage verursacht laufende Kosten. Diese werden innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft nach bestimmten Verteilungsschlüsseln auf die Eigentümer umgelegt.

Streit entsteht beispielsweise, wenn Eigentümer eine Abrechnung für fehlerhaft halten, mit einem Kostenverteilungsschlüssel nicht einverstanden sind oder einzelne Ausgaben infrage stellen. Auch größere Sanierungsmaßnahmen können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und Diskussionen über die Verteilung der Kosten auslösen.

Eine rechtliche Prüfung kann klären, ob die zugrunde liegenden Beschlüsse und Abrechnungen den gesetzlichen und gemeinschaftsinternen Vorgaben entsprechen.

Persönliche Beratung im Wohnungseigentumsrecht


Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft können das tägliche Zusammenleben erheblich belasten. Gleichzeitig sollten rechtliche Fragen nicht aufgeschoben werden, da insbesondere bei Beschlussanfechtungen kurze Fristen gelten können.

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät Gregory Schulze Horstrup Sie zu Ihrem individuellen Anliegen und zeigt Ihnen die bestehenden Handlungsmöglichkeiten auf. Unser Ziel ist eine klare und verständliche Beratung sowie eine Lösung, die Ihre rechtlichen Interessen angemessen berücksichtigt.

Sie erreichen uns an unseren Kanzleistandorten in Dinslaken und Duisburg-Walsum. Nehmen Sie gerne frühzeitig Kontakt mit unserer Kanzlei auf, wenn Sie Unterstützung bei einer Auseinandersetzung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder bei anderen Fragen zum Wohnungseigentumsrecht benötigen.

Häufige Fragen zum Wohnungseigentumsrecht

  • Wie lange kann ich einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten?

    Eine Anfechtungsklage muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden. Die Begründung der Klage muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung erfolgen. Da diese Fristen vergleichsweise kurz sind, empfiehlt sich eine zeitnahe rechtliche Prüfung, wenn Zweifel an einem Beschluss bestehen.

  • Darf ich als Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen selbst durchführen?

    Das hängt von der geplanten Maßnahme und davon ab, ob Sonder- oder Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum bedürfen grundsätzlich einer entsprechenden Beschlussfassung oder Gestattung. Für bestimmte Maßnahmen, beispielsweise zur Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz, für eine Wallbox oder ein Steckersolargerät, bestehen besondere gesetzliche Regelungen. Die konkrete Umsetzung sollte dennoch vorab geprüft werden.

  • Wer trägt die Kosten für Reparaturen und Sanierungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft?

    Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem die Art der Maßnahme, der betroffene Gebäudeteil, die Regelungen der Gemeinschaft und gegebenenfalls ein gefasster Beschluss. Bei baulichen Veränderungen gelten zudem besondere Vorschriften zur Kostenverteilung. Im Einzelfall sollte daher geprüft werden, welcher Eigentümer beziehungsweise welche Eigentümer an den jeweiligen Kosten beteiligt werden können.