Strafrecht und Ordnungsrecht in Dinslaken und Duisburg
Ein strafrechtlicher Vorwurf kann von einem Moment auf den anderen weitreichende Folgen haben. Eine Vorladung der Polizei, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid wirft häufig viele Fragen auf: Muss ich mich äußern? Welche Folgen können mir drohen? Sollte ich gegen den Bescheid vorgehen? Und wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Bei Schulze Horstrup & Pogadetz Rechtsanwalts GbR und Notarin erhalten Sie rechtliche Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen und Ordnungswidrigkeiten. Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup ist Ihr Ansprechpartner für Strafrecht und Ordnungsrecht. Mit unseren Kanzleistandorten in Dinslaken und Duisburg-Walsum sind wir für Mandantinnen und Mandanten aus der gesamten Region gut erreichbar.
Gerade im Strafrecht kann es wichtig sein, frühzeitig die rechtliche Situation zu prüfen. Statt vorschnell Angaben zu machen oder auf Schreiben von Behörden ungeprüft zu reagieren, empfiehlt es sich, zunächst die bestehenden Rechte und möglichen nächsten Schritte zu klären.
Rechtsanwalt für Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten in Dinslaken und Duisburg
Strafrechtliche Ermittlungen können Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen treffen. Dabei bedeutet die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch nicht, dass ein strafbares Verhalten tatsächlich nachgewiesen ist. Beschuldigte haben wichtige Verfahrensrechte und müssen sich grundsätzlich nicht selbst belasten.
Als Rechtsanwalt unterstützt Gregory Schulze Horstrup Sie dabei, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe einzuordnen und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Nach Möglichkeit kann zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte genommen werden. Auf dieser Grundlage lässt sich bewerten, welche Beweismittel vorliegen und wie auf die Vorwürfe reagiert werden sollte.
Unterstützung in verschiedenen strafrechtlichen Situationen
Unsere Kanzlei begleitet Sie unter anderem, wenn Sie mit folgenden Situationen konfrontiert sind:
- Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter
- Ermittlungsverfahren durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
- Strafbefehl oder Anklageschrift
- Vorwurf einer Verkehrsstraftat
- Trunkenheitsfahrt oder Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln
- Weitere strafrechtliche Vorwürfe und gerichtliche Strafverfahren
Welche Schritte sinnvoll sind, hängt stets vom konkreten Sachverhalt ab. Deshalb steht zu Beginn eine sorgfältige Betrachtung Ihres individuellen Falls. Wir erläutern Ihnen verständlich, was das Verfahren für Sie bedeutet und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Eine Vorladung erhalten – wie sollten Sie reagieren?
Wer eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhält, fühlt sich häufig unter Druck gesetzt, möglichst schnell Stellung zu nehmen. Als Beschuldigter haben Sie jedoch grundsätzlich das Recht zu schweigen. Ob und zu welchem Zeitpunkt eine Einlassung sinnvoll ist, sollte vom jeweiligen Verfahren abhängig gemacht werden.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann dabei helfen, unnötige Fehler zu vermeiden. Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup prüft mit Ihnen die Ausgangssituation und bespricht das weitere Vorgehen. Ziel ist es, Ihre Rechte konsequent wahrzunehmen und die möglichen Auswirkungen des Strafverfahrens von Anfang an im Blick zu behalten.
Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren
Nicht jeder Gesetzesverstoß führt zu einem Strafverfahren. Zahlreiche Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können beispielsweise ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach sich ziehen. Besonders häufig begegnen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Auch ein Bußgeldbescheid sollte nicht automatisch ungeprüft akzeptiert werden. Abhängig vom Einzelfall können neben einem Bußgeld weitere Folgen wie Punkte oder ein Fahrverbot relevant werden. Gegen einen Bußgeldbescheid bestehen zudem gesetzliche Fristen, die beachtet werden müssen. Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise bei:
- Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstands- oder Rotlichtverstößen
- Drohenden Fahrverboten
- Verkehrsverstößen mit Punkten
- Rechtlichen Fragen rund um Führerscheinangelegenheiten
Gerade wenn Sie beruflich oder privat auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, können die Folgen eines Verfahrens erheblich sein. Wir prüfen den jeweiligen Sachverhalt und erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.
Verkehrsstraftaten und Führerschein
Die Grenze zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Verkehrsstraftat ist für Betroffene nicht immer leicht zu erkennen. Während beispielsweise viele Geschwindigkeitsüberschreitungen als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, können andere Vorwürfe ein strafrechtliches Verfahren auslösen.
Unsere Kanzlei vertritt Mandanten unter anderem bei Verkehrsstraftaten, Trunkenheitsfahrten und Vorwürfen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln. Dabei können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis eine Rolle spielen.
Da die unterschiedlichen Verfahren ineinandergreifen können, betrachten wir nicht nur den einzelnen Vorwurf, sondern auch mögliche weitere Folgen.
Persönliche Beratung an zwei Kanzleistandorten
Schulze Horstrup & Pogadetz ist seit vielen Jahren in der Region verwurzelt. Sie erreichen unsere Rechtsanwälte sowohl am Standort Dinslaken in der Stadtmitte als auch in Duisburg-Walsum.
Wenn gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wurde, Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Unterstützung im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit benötigen, können Sie sich an uns wenden. Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup bespricht mit Ihnen Ihre Situation, erläutert die rechtlichen Möglichkeiten und begleitet Sie bei den erforderlichen weiteren Schritten.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit unserer Kanzlei auf, damit bestehende Fristen und Handlungsmöglichkeiten geprüft werden können.
Häufige Fragen zum Strafrecht und Ordnungsrecht
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter erscheinen?
Bei einer Vorladung durch die Polizei besteht für Beschuldigte grundsätzlich nicht automatisch die Pflicht, dort zu erscheinen und Angaben zur Sache zu machen. Sie haben das Recht zu schweigen. Bevor Sie sich zu einem strafrechtlichen Vorwurf äußern, kann es sinnvoll sein, zunächst anwaltlichen Rat einzuholen und die konkrete Verfahrenssituation prüfen zu lassen.
Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich Einspruch eingelegt werden. Dabei müssen insbesondere die gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Ob ein Einspruch im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt unter anderem vom erhobenen Vorwurf, den vorhandenen Beweismitteln und den möglichen Folgen des Bescheids ab. Wir prüfen Ihren Fall individuell und erläutern Ihnen die bestehenden Möglichkeiten.
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren?
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann bereits sinnvoll sein, sobald Sie von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erfahren – beispielsweise durch eine Vorladung, eine Anhörung, eine Durchsuchung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Je früher die konkrete Situation geprüft wird, desto eher können das weitere Vorgehen abgestimmt und Ihre Rechte im Verfahren wahrgenommen werden.
