Familienrecht in Dinslaken und Duisburg


Familienrechtliche Angelegenheiten betreffen häufig sehr persönliche Lebensbereiche. Eine Trennung, eine Scheidung oder eine Auseinandersetzung über Unterhalt, Sorgerecht oder Umgang kann nicht nur rechtlich komplex, sondern auch emotional belastend sein. Umso wichtiger ist eine Beratung, die die rechtlichen Möglichkeiten verständlich erklärt und zugleich die individuelle Situation berücksichtigt.

Bei Schulze Horstrup & Pogadetz Rechtsanwalts GbR und Notarin stehen Ihnen Gregory Schulze Horstrup und Bianca Pogadetz bei Fragen rund um das Familienrecht zur Seite. An unseren Standorten in Dinslaken und Duisburg-Walsum beraten und vertreten wir Sie persönlich und zielgerichtet – von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur außergerichtlichen Einigung oder Vertretung vor Gericht.

Fachanwalt für Familienrecht in Dinslaken und Duisburg


Kaum ein Rechtsgebiet ist so eng mit der persönlichen Lebenssituation verbunden wie das Familienrecht. Entscheidungen über Trennung, Scheidung, Kinder oder finanzielle Verpflichtungen können langfristige Auswirkungen haben. Deshalb kommt es darauf an, frühzeitig Klarheit über die eigene rechtliche Position und die möglichen nächsten Schritte zu gewinnen.

Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu erfassen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Vorgehensweise zu entwickeln. Dabei steht nicht zwangsläufig eine gerichtliche Auseinandersetzung im Vordergrund. Wo eine tragfähige außergerichtliche Lösung möglich und sinnvoll ist, kann diese helfen, Konflikte zu reduzieren. Lässt sich eine Einigung nicht erzielen, vertreten wir Ihre Interessen konsequent im gerichtlichen Verfahren.

Scheidung und Trennung rechtlich begleiten


Mit einer Trennung verändern sich häufig nicht nur die persönlichen, sondern auch die finanziellen und rechtlichen Verhältnisse. Fragen zur gemeinsamen Wohnung, zum Unterhalt, zum Vermögen oder zum Umgang mit gemeinsamen Kindern können bereits unmittelbar nach der Trennung relevant werden.

Für eine Scheidung gelten zudem gesetzliche Voraussetzungen. In der Regel muss zunächst das sogenannte Trennungsjahr abgelaufen sein, bevor die Ehe geschieden werden kann. Bereits während dieser Zeit können jedoch zahlreiche rechtliche Fragen geklärt und die notwendigen Schritte vorbereitet werden.

Wir begleiten Sie durch das Scheidungsverfahren und erläutern Ihnen verständlich, welche Unterlagen benötigt werden, wie das Verfahren abläuft und welche Folgesachen gegebenenfalls berücksichtigt werden sollten.

Unterhalt nach Trennung und Scheidung


Unterhaltsfragen gehören zu den häufigsten Themen im Familienrecht. Dabei muss zwischen verschiedenen Unterhaltsansprüchen unterschieden werden. Je nach persönlicher Situation können insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt eine Rolle spielen.

Für die Berechnung sind zahlreiche Faktoren entscheidend, darunter das Einkommen der Beteiligten, bestehende Verpflichtungen, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die konkrete Lebenssituation.

Unsere Beratung im Familienrecht umfasst unter anderem:

  • Prüfung und Berechnung von Kindesunterhalt
  • Fragen zum Trennungsunterhalt
  • Prüfung möglicher Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt
  • Durchsetzung berechtigter Unterhaltsansprüche
  • Abwehr unberechtigter oder zu hoch angesetzter Forderungen
  • Prüfung bereits bestehender Unterhaltstitel

Gerade bei Unterhaltsfragen empfiehlt sich eine individuelle Berechnung. Allgemeine Tabellen und Online-Rechner können zwar erste Anhaltspunkte liefern, berücksichtigen aber nicht zwangsläufig alle Besonderheiten des konkreten Falls.

Sorgerecht und Umgangsrecht


Wenn Eltern sich trennen, soll die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen möglichst erhalten bleiben. In der Praxis können jedoch unterschiedliche Vorstellungen über Betreuung, Wohnort, Schule, medizinische Entscheidungen oder den persönlichen Umgang zu Konflikten führen.

Beim Sorgerecht geht es um die Befugnis, wichtige Entscheidungen für das Kind zu treffen. Davon zu unterscheiden ist das Umgangsrecht, das den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und dem nicht beziehungsweise nicht überwiegend betreuenden Elternteil betrifft.

Im Mittelpunkt familiengerichtlicher Entscheidungen steht das Wohl des Kindes. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und unterstützen Sie dabei, möglichst tragfähige Regelungen zu finden. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht erreichbar, vertreten wir Ihre Interessen auch im familiengerichtlichen Verfahren.

Vermögen, Zugewinnausgleich und gemeinsame Immobilie


Eine Trennung kann auch erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Besonders dann, wenn während der Ehe Vermögen aufgebaut, eine Immobilie erworben oder gemeinsame finanzielle Verpflichtungen eingegangen wurden, stellen sich häufig komplexe Fragen.

Bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kann im Rahmen einer Scheidung ein Zugewinnausgleich erforderlich werden. Vereinfacht gesagt wird dabei betrachtet, wie sich das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe entwickelt hat.

Auch eine gemeinsam finanzierte Immobilie führt häufig zu Klärungsbedarf: Soll das Haus verkauft werden? Kann ein Ehepartner die Immobilie übernehmen? Wie werden bestehende Darlehen behandelt? Solche Fragen sollten nicht isoliert betrachtet werden, da familienrechtliche und wirtschaftliche Aspekte eng miteinander verbunden sein können.

Familienrechtliche Beratung mit persönlichem Blick auf Ihren Fall


Familienrechtliche Konflikte lassen sich selten mit einer Standardlösung beantworten. Jede Familie, jede Trennung und jede wirtschaftliche Situation ist anders. Deshalb legen wir Wert auf eine persönliche Beratung und eine verständliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

Gregory Schulze Horstrup und Bianca Pogadetz begleiten Sie bei familienrechtlichen Fragen und berücksichtigen dabei sowohl die rechtlichen als auch die praktischen Folgen möglicher Entscheidungen.

Mit unseren Kanzleistandorten in Dinslaken und Duisburg-Walsum sind wir für Mandantinnen und Mandanten aus der Region gut erreichbar. Wenn Sie vor einer Trennung oder Scheidung stehen, Fragen zum Unterhalt haben oder Unterstützung beim Sorge- oder Umgangsrecht benötigen, nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit unserer Kanzlei auf.

Häufige Fragen zum Familienrecht

  • Brauche ich für eine Scheidung einen Rechtsanwalt?

    Für die Einreichung eines Scheidungsantrags besteht in Deutschland grundsätzlich Anwaltszwang. Mindestens der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, benötigt daher anwaltliche Vertretung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es unter bestimmten Voraussetzungen ausreichen, wenn nur eine Seite einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser vertritt allerdings ausschließlich die Interessen seines Mandanten.

  • Wie lange muss man getrennt sein, bevor eine Scheidung möglich ist?

    Im Regelfall müssen Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Ehe geschieden werden kann. Das sogenannte Trennungsjahr soll zeigen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft beendet ist. Eine Trennung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb derselben Wohnung erfolgen. Ausnahmen von der Jahresfrist kommen nur in besonderen Härtefällen in Betracht.

  • Wer entscheidet nach einer Trennung über das Sorgerecht für die Kinder?

    Eine Trennung oder Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass das gemeinsame Sorgerecht endet. Haben Eltern die gemeinsame elterliche Sorge, bleibt diese grundsätzlich bestehen. Wichtige Angelegenheiten des Kindes müssen dann weiterhin gemeinsam entschieden werden. Kommt es zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten, kann eine familiengerichtliche Entscheidung erforderlich werden. Maßgeblich ist dabei stets das Kindeswohl.