Arbeitsrecht in Dinslaken und Duisburg
Das Arbeitsverhältnis ist für Arbeitnehmer die wirtschaftliche Grundlage ihres Alltags und für Arbeitgeber ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmens. Kommt es zu Konflikten, sind deshalb häufig weitreichende Interessen betroffen. Eine Kündigung, eine Abmahnung, ausstehende Vergütung oder unterschiedliche Auffassungen über die arbeitsvertraglichen Pflichten können schnell rechtliche Fragen aufwerfen.
Bei Schulze Horstrup & Pogadetz Rechtsanwalts GbR und Notarin beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup ist Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht und vertritt Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten.
Mit unseren Kanzleistandorten in Dinslaken und Duisburg-Walsum stehen wir Mandantinnen, Mandanten und Unternehmen aus der Region persönlich zur Verfügung.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dinslaken und Duisburg
Arbeitsrechtliche Konflikte erfordern häufig schnelles Handeln. Das gilt insbesondere nach dem Ausspruch einer Kündigung. Arbeitnehmer, die sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen möchten, müssen grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Auch Arbeitgeber sollten eine geplante Kündigung sorgfältig vorbereiten. Formelle Fehler, nicht ausreichende Kündigungsgründe oder die Missachtung besonderer Schutzvorschriften können dazu führen, dass eine Kündigung rechtlich angreifbar ist.
Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup prüft die konkrete Situation und erläutert, welche Möglichkeiten bestehen. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben konsequent durchzusetzen und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Lösungen im Blick zu behalten.
Kündigung erhalten – was Arbeitnehmer jetzt beachten sollten
Wer eine Kündigung erhält, sollte sie möglichst frühzeitig rechtlich prüfen lassen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob der Arbeitgeber einen ausreichenden Kündigungsgrund hat. Auch die Schriftform, die Kündigungsfrist, eine mögliche Beteiligung des Betriebsrats und besondere Kündigungsschutzvorschriften können eine Rolle spielen.
Ob das Kündigungsschutzgesetz auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, hängt unter anderem von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und der Größe des Betriebs ab. Darüber hinaus können unabhängig davon weitere gesetzliche Vorgaben zu beachten sein.
Arbeitnehmer sollten vor allem die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ernst nehmen. Wird eine Kündigung nicht rechtzeitig gerichtlich angegriffen, kann sie grundsätzlich als wirksam gelten – auch wenn möglicherweise rechtliche Einwände bestanden hätten. Deshalb empfiehlt es sich, nach Erhalt einer Kündigung nicht unnötig abzuwarten.
Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Arbeitsrechtliche Beratung beschränkt sich nicht auf die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Konflikte können bereits während des laufenden Arbeitsverhältnisses entstehen oder sich nach dessen Ende fortsetzen.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei:
- ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen
- Kündigungsschutzklagen
- betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen
- Abmahnungen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Abfindungsverhandlungen
- Offenen Lohn- und Gehaltsansprüchen
- Fragen zu Arbeitsverträgen
- Arbeitszeugnissen
- Urlaubsansprüchen
- der Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen
Dabei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Die Kenntnis der Interessen und rechtlichen Argumente beider Seiten ermöglicht eine umfassende Betrachtung arbeitsrechtlicher Konflikte.
Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
Mit einer Kündigungsschutzklage kann ein Arbeitnehmer gerichtlich überprüfen lassen, ob eine Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat.
Entscheidend ist zunächst, ob sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Je nach Fall kann beispielsweise zu prüfen sein, ob ein tragfähiger Kündigungsgrund vorliegt, die erforderliche Kündigungsfrist eingehalten wurde oder besondere Schutzvorschriften zu berücksichtigen waren.
Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet bei seinem allgemeinen Kündigungsschutz insbesondere zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen.
Nicht jedes Kündigungsschutzverfahren endet mit einer gerichtlichen Entscheidung. Häufig wird bereits im Verfahren geprüft, ob eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich ist. Wie eine sinnvolle Strategie aussieht, hängt jedoch immer vom konkreten Fall und den Interessen der Beteiligten ab.
Abfindung nach einer Kündigung
Nach einer Kündigung stellt sich häufig die Frage nach einer Abfindung. Ein allgemeiner automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht jedoch nicht bei jeder Kündigung.
Abfindungen können beispielsweise aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung, eines Vergleichs im Kündigungsschutzverfahren oder in bestimmten gesetzlich geregelten Konstellationen eine Rolle spielen.
Ob Verhandlungen über eine Abfindung sinnvoll sind und welche weiteren Aspekte berücksichtigt werden sollten, hängt von der individuellen Situation ab. Neben der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Kündigungsgrund können beispielsweise die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzverfahrens und die weiteren beruflichen Ziele des Arbeitnehmers relevant sein.
Wir begleiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei entsprechenden Verhandlungen und achten darauf, dass neben der Abfindung auch weitere Punkte der Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden.
Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber
Auch für Arbeitgeber kann eine frühzeitige arbeitsrechtliche Beratung helfen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Gerade bei Kündigungen sollten die Voraussetzungen geprüft werden, bevor die Erklärung ausgesprochen wird.
Neben den Kündigungsgründen können Kündigungsfristen, die richtige Form, bestehende Sonderkündigungsschutzregelungen und gegebenenfalls die Beteiligung eines Betriebsrats zu berücksichtigen sein.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung arbeitsrechtlicher Maßnahmen sowie bei der Abwehr von Kündigungsschutzklagen. Kommt eine außergerichtliche Einigung in Betracht, begleiten wir auch entsprechende Verhandlungen.
Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschreiben
Nicht jedes Arbeitsverhältnis endet durch eine Kündigung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Beendigung auch durch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.
Ein solcher Vertrag kann unter anderem den Beendigungszeitpunkt, eine mögliche Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Arbeitszeugnis und weitere offene Ansprüche regeln. Für Arbeitnehmer können sich außerdem sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen ergeben.
Da ein unterschriebener Aufhebungsvertrag weitreichende Folgen haben kann, sollte der Inhalt vor der Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden. Auch Arbeitgeber profitieren von einer eindeutigen Regelung, die spätere Auseinandersetzungen möglichst vermeidet.
Persönliche Beratung im Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Konflikte betreffen häufig nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Interessen. Deshalb legen wir Wert darauf, die konkrete Situation umfassend zu betrachten und die möglichen Vorgehensweisen verständlich zu erläutern.
Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigungen, Kündigungsschutzverfahren und weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, eine Kündigung vorbereiten möchten oder Unterstützung bei einem anderen arbeitsrechtlichen Konflikt benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei in Dinslaken oder Duisburg-Walsum.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Wer die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Wegen dieser kurzen Frist sollte eine Kündigung möglichst zeitnah rechtlich geprüft werden.
Habe ich nach einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein. Einen allgemeinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Eine Abfindung kann jedoch beispielsweise im Rahmen eines Vergleichs, eines Aufhebungsvertrags oder unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen vereinbart beziehungsweise beansprucht werden. Ob und in welcher Form eine Abfindung in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab.
Beraten Sie im Arbeitsrecht auch Arbeitgeber?
Ja. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Arbeitgeber unterstützen wir beispielsweise bei der rechtlichen Vorbereitung von Kündigungen, bei arbeitsrechtlichen Konflikten und bei der Abwehr von Kündigungsschutzklagen. Ebenso begleiten wir außergerichtliche Verhandlungen und gerichtliche Verfahren.
