Verkehrsstraftaten in Dinslaken und Duisburg
Ein strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr kann weitreichende Folgen haben. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe können ein Fahrverbot, Punkte oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Für viele Betroffene ist der Führerschein beruflich und privat von großer Bedeutung. Umso wichtiger ist es, nach einer polizeilichen Kontrolle, einer Vorladung oder einem anderen strafrechtlichen Vorwurf nicht vorschnell zu reagieren, sondern die eigene rechtliche Situation zunächst sorgfältig prüfen zu lassen.
Bei Schulze Horstrup & Pogadetz Rechtsanwalts GbR und Notarin steht Ihnen Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup als Ansprechpartner bei Verkehrsstraftaten zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr ebenso wie bei angrenzenden Bußgeld- und Führerscheinangelegenheiten.
Mit unseren Kanzleistandorten in Dinslaken und Duisburg-Walsum sind wir für Mandantinnen und Mandanten aus der gesamten Region gut erreichbar.
Rechtsanwalt bei Verkehrsstraftaten in Dinslaken und Duisburg
Nicht jeder Verkehrsverstoß ist automatisch eine Straftat. Viele Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstöße werden zunächst als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Andere Verhaltensweisen können dagegen ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Dazu gehören beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt, eine Gefährdung des Straßenverkehrs, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder bestimmte Fälle des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel. Auch im Zusammenhang mit illegalen Kraftfahrzeugrennen oder schweren Verkehrsverstößen können strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.
Gregory Schulze Horstrup unterstützt Sie dabei, den konkreten Vorwurf einzuordnen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Je nach Situation kann zunächst Akteneinsicht beantragt werden, um zu prüfen, auf welche Beweismittel Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe stützen.
Bei diesen Verkehrsdelikten unterstützen wir Sie
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht überschneiden sich in der Praxis häufig. Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei:
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- Vorwürfen im Zusammenhang mit Drogen oder anderen berauschenden Mitteln
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlicht- und Abstandsverstößen
- verbotenen Kraftfahrzeugrennen
- Drohendem Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
- Strafrechtlichen Folgen nach einem Verkehrsunfall
Welche Folgen tatsächlich drohen, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Neben dem eigentlichen Tatvorwurf können unter anderem Vorbelastungen, die konkrete Verkehrssituation und vorhandene Beweismittel eine Rolle spielen.
Trunkenheitsfahrt – wenn Alkohol im Straßenverkehr zum Strafverfahren führt
Alkohol am Steuer kann sowohl ordnungswidrigkeitenrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Wer aufgrund von Alkohol nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, kann sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen.
§ 316 StGB sieht für eine solche Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor; auch fahrlässiges Verhalten kann erfasst sein.
Kommt es zusätzlich zu einer konkreten Gefährdung anderer Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert, kann auch der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs relevant werden.
Neben einer strafrechtlichen Sanktion kann insbesondere die Fahrerlaubnis betroffen sein. Deshalb sollte nach einer entsprechenden Kontrolle frühzeitig geprüft werden, welche Verteidigungsmöglichkeiten im konkreten Verfahren bestehen.
Drogen und andere berauschende Mittel im Straßenverkehr
Auch der Konsum berauschender Mittel kann erhebliche verkehrsrechtliche Folgen haben. Abhängig vom jeweiligen Stoff, den festgestellten Werten, der Fahrtüchtigkeit und dem Fahrverhalten kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren entstehen.
Daneben können fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen eine Rolle spielen. Damit kann ein Verfahren nicht nur eine Geldbuße oder Strafe betreffen, sondern auch Auswirkungen darauf haben, ob die Fahrerlaubnis behalten werden kann.
Gerade bei solchen Verfahren sollten deshalb nicht nur der unmittelbare strafrechtliche Vorwurf, sondern auch mögliche Folgen für den Führerschein berücksichtigt werden.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Ein weiterer häufiger Vorwurf ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich oft als Fahrerflucht bezeichnet.
Nach einem Verkehrsunfall einfach einen Zettel mit Telefonnummer am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen, genügt nicht in jedem Fall den gesetzlichen Anforderungen. Das Gesetz verpflichtet Unfallbeteiligte unter anderem dazu, die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen oder – wenn niemand anwesend ist – eine den Umständen angemessene Zeit zu warten.
Ein entsprechender Vorwurf sollte ernst genommen werden. Neben der strafrechtlichen Sanktion kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Fahrerlaubnis gefährdet sein.
Wir prüfen den konkreten Unfallhergang und die vorhandenen Beweismittel und besprechen mit Ihnen, wie auf den Vorwurf reagiert werden sollte.
Führerschein, Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei Verkehrsstraftaten steht für viele Betroffene vor allem eine Frage im Mittelpunkt: Kann ich meinen Führerschein verlieren?
Dabei muss zwischen einem Fahrverbot und einer Entziehung der Fahrerlaubnis unterschieden werden. Ein strafrechtliches Fahrverbot kann für einen begrenzten Zeitraum angeordnet werden. § 44 StGB sieht grundsätzlich eine Dauer von einem bis zu sechs Monaten vor.
Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt dagegen die Fahrerlaubnis. Das Gericht kann sie insbesondere dann entziehen, wenn sich aus einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Straftat ergibt, dass die betroffene Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Bei bestimmten Verkehrsdelikten – darunter Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs – enthält § 69 StGB besondere Regelungen.
Für Personen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, können diese Konsequenzen besonders einschneidend sein. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist daher sinnvoll.
Polizeiliche Vorladung erhalten – was nun?
Wer nach einem Verkehrsdelikt eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhält, muss sich nicht vorschnell zum Tatvorwurf äußern. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten.
Eine Aussage, die ohne Kenntnis der Ermittlungsakte abgegeben wurde, lässt sich später möglicherweise nur schwer korrigieren. Deshalb kann es sinnvoll sein, zunächst anwaltlich Akteneinsicht nehmen zu lassen und anschließend zu entscheiden, ob und in welcher Form eine Stellungnahme abgegeben wird.
Gregory Schulze Horstrup prüft gemeinsam mit Ihnen den gegen Sie erhobenen Vorwurf und entwickelt auf Grundlage der konkreten Verfahrenssituation die weitere Vorgehensweise.
Unterstützung bei Verkehrsstraftaten und Führerscheinangelegenheiten
Verkehrsstrafrechtliche Verfahren können unterschiedliche Konsequenzen miteinander verbinden. Neben einer strafrechtlichen Sanktion können Punkte, Fahrverbote oder fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen relevant werden. Deshalb sollte das Verfahren möglichst als Ganzes betrachtet werden.
Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup vertritt Sie bei Verkehrsstraftaten, Trunkenheitsfahrten, Vorwürfen im Zusammenhang mit berauschenden Mitteln sowie weiteren verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben oder Ihre Fahrerlaubnis gefährdet ist, können Sie sich an unsere Kanzlei in Dinslaken oder Duisburg-Walsum wenden.
Häufige Fragen zu Verkehrsstraftaten
Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung wegen einer Verkehrsstraftat aussagen?
Als Beschuldigter haben Sie grundsätzlich das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, sollte vom konkreten Verfahren abhängen. Häufig empfiehlt es sich, zunächst die Ermittlungsakte prüfen zu lassen und erst anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Kann bei einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen werden?
Ja. Eine Trunkenheitsfahrt kann neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben. § 69 StGB nennt die Trunkenheit im Verkehr ausdrücklich als eine Straftat, bei der der Täter unter den dort geregelten Voraussetzungen regelmäßig als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. Ob eine Fahrerlaubnisentziehung im konkreten Fall erfolgt, hängt von den Umständen des Verfahrens ab.
Ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung immer eine Straftat?
Nein. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Je nach Höhe und Umständen können Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot drohen. In besonderen Situationen können jedoch zusätzliche strafrechtliche Vorwürfe hinzukommen, etwa wenn das Fahrverhalten andere Straftatbestände erfüllt. Deshalb sollte bei schwerwiegenden Vorwürfen immer der konkrete Sachverhalt geprüft werden.
