Rechtliche MPU-Begleitung in Dinslaken und Duisburg


Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung hat, kann die medizinisch-psychologische Untersuchung – kurz MPU – auf dem Weg zurück zum Führerschein eine entscheidende Rolle spielen. Für Betroffene stellen sich dabei zahlreiche Fragen: Warum wird eine MPU verlangt? Ist die Anordnung rechtmäßig? Welche Unterlagen liegen der Behörde vor? Welche Voraussetzungen müssen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfüllt werden?

Bei Schulze Horstrup & Pogadetz Rechtsanwalts GbR und Notarin unterstützt Sie Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup bei rechtlichen Fragen rund um die MPU und die Wiedererlangung des Führerscheins. Wir begleiten Sie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde und prüfen die rechtlichen Voraussetzungen Ihres individuellen Verfahrens.

Mit unseren Kanzleistandorten in Dinslaken und Duisburg-Walsum stehen wir Mandantinnen und Mandanten aus der Region persönlich zur Seite.

Rechtsanwalt für MPU und Führerschein in Dinslaken und Duisburg


Eine MPU wird nicht als Strafe angeordnet. Sie dient der Fahrerlaubnisbehörde dazu, bestehende Zweifel daran zu klären, ob eine Person zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Solche Zweifel können aus unterschiedlichen Gründen entstehen – beispielsweise nach Alkohol- oder Drogendelikten, erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen oder nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist dabei häufig nur ein Teil eines umfassenderen Fahrerlaubnisverfahrens. Deshalb kann es sinnvoll sein, nicht erst unmittelbar vor der MPU rechtlichen Rat einzuholen.

Gregory Schulze Horstrup prüft die Ausgangssituation, begleitet die Kommunikation mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und berät Sie zu den rechtlichen Schritten auf dem Weg zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis.

Wann kann eine MPU angeordnet werden?


Die Voraussetzungen für eine MPU sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung und weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften geregelt. Ob eine medizinisch-psychologische Begutachtung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Eine MPU kann unter anderem bei folgenden Konstellationen relevant werden:

  • wiederholten oder erheblichen Verkehrsverstößen
  • bestimmten Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr
  • wiederholten Fahrten unter Alkoholeinfluss
  • einer Fahrt mit 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr
  • bestimmten Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Cannabis
  • Betäubungsmittel- oder Arzneimittelproblematiken
  • erheblichen oder wiederholten verkehrsbezogenen Straftaten
  • einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund bestimmter Eignungszweifel
  • der Neuerteilung nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von acht oder mehr Punkten

Nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung oder jeder Verkehrsverstoß führt automatisch zu einer MPU. Wiederholte oder erhebliche Verstöße können jedoch Zweifel an der Fahreignung begründen. Deshalb kommt es immer auf den konkreten Verlauf und die bei der Fahrerlaubnisbehörde vorhandenen Erkenntnisse an.

MPU nach Alkoholdelikten


Alkohol im Straßenverkehr ist einer der bekanntesten Anlässe für eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Die Fahrerlaubnis-Verordnung sieht eine MPU unter anderem vor, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss begangen wurden oder ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille geführt wurde.

Auch andere Tatsachen können dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel daran hat, ob Alkohol und das Führen eines Kraftfahrzeugs künftig zuverlässig getrennt werden können.

Im Rahmen der Begutachtung geht es deshalb nicht nur um den zurückliegenden Vorfall. Von Bedeutung ist insbesondere die Frage, ob eine tragfähige Veränderung des Verhaltens stattgefunden hat und künftig ein verkehrssicheres Verhalten erwartet werden kann.

Die rechtliche MPU-Begleitung setzt an einem anderen Punkt an: Wir prüfen die behördliche Ausgangslage, die Fragestellung und das Fahrerlaubnisverfahren und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.

MPU bei Drogen, Cannabis und Betäubungsmitteln


Auch im Zusammenhang mit Drogen und anderen berauschenden Substanzen können Zweifel an der Fahreignung entstehen. Dabei gelten unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen, je nachdem, um welche Substanz und welche konkrete Auffälligkeit es sich handelt.

Für Cannabis enthält die Fahrerlaubnis-Verordnung eigene Regelungen. Bei anderen Betäubungsmitteln oder bestimmten Arzneimitteln können ebenfalls ärztliche Gutachten oder eine MPU eine Rolle spielen.

Gerade in diesem Bereich ist eine pauschale Einschätzung kaum möglich. Maßgeblich sind unter anderem die Art der Substanz, die bisherigen Auffälligkeiten, die zugrunde liegenden behördlichen Erkenntnisse und die konkrete Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Verfahren rechtlich einzuordnen und nachzuvollziehen, welche Anforderungen die Behörde an die Wiederherstellung Ihrer Fahreignung stellt.

Punkte und wiederholte Verkehrsverstöße


Nicht nur Alkohol oder Drogen können eine MPU zum Thema machen. Auch erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften können Zweifel an der Kraftfahreignung auslösen.

Das kann beispielsweise bei einer Vielzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen erheblichen Verkehrsverstößen relevant werden. Erreicht ein Fahrer im Fahreignungs-Bewertungssystem acht oder mehr Punkte, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei einer späteren Neuerteilung ist in der Regel ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zum Nachweis der wiederhergestellten Eignung erforderlich.

Wer beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, erlebt einen solchen Führerscheinverlust häufig als besonders einschneidend. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dabei helfen, Fristen, Verfahrensabläufe und die Voraussetzungen für eine Neuerteilung im Blick zu behalten.

Begleitung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde


Die MPU selbst wird nicht vom Rechtsanwalt durchgeführt. Die rechtliche Begleitung betrifft vielmehr das Fahrerlaubnisverfahren, das vor und nach der Begutachtung stattfindet.

Die Fahrerlaubnisbehörde bestimmt, welche Zweifel an der Fahreignung geklärt werden sollen, und legt in ihrer Anordnung die konkrete Fragestellung fest. Dabei können die dem Verfahren zugrunde liegenden Unterlagen von erheblicher Bedeutung sein.

Wir prüfen mit Ihnen unter anderem, aus welchem Grund ein Gutachten verlangt wird, welche rechtlichen Voraussetzungen hierfür bestehen und welche Schritte im Fahrerlaubnisverfahren erforderlich sind. Auch wenn es um einen Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins geht, kann eine anwaltliche Begleitung sinnvoll sein.

Wiedererlangung des Führerscheins rechtlich begleiten


Nach einer Fahrerlaubnisentziehung erhält man den Führerschein nicht automatisch zurück. In der Regel muss eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden. Die Behörde prüft dabei, ob die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis wieder erfüllt sind.

Je nach Vorgeschichte kann hierfür ein positives MPU-Gutachten erforderlich sein. Auch Sperrfristen und weitere behördliche Anforderungen können eine Rolle spielen.

Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup begleitet Sie im Verfahren gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde und unterstützt Sie bei rechtlichen Fragen rund um MPU, Fahrerlaubnisentziehung und Neuerteilung.

Wenn Sie eine MPU-Anordnung erhalten haben, Ihr Führerschein entzogen wurde oder Sie die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen möchten, können Sie sich an unsere Kanzlei in Dinslaken oder Duisburg-Walsum wenden.

Häufige Fragen zur MPU

  • Wann muss ich eine MPU machen?

    Eine MPU kommt in Betracht, wenn die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund bestimmter Tatsachen Zweifel an Ihrer Fahreignung klären muss und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine medizinisch-psychologische Begutachtung vorliegen. Typische Anlässe sind bestimmte Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten sowie erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße. Ob eine MPU tatsächlich verlangt werden darf oder muss, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

  • Bekomme ich nach einer bestandenen MPU automatisch meinen Führerschein zurück?

    Nicht automatisch. Ein positives MPU-Gutachten kann eine wesentliche Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis sein. Über die Erteilung entscheidet jedoch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die auch die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen prüft. Nach einer Entziehung muss die Fahrerlaubnis grundsätzlich neu beantragt werden.

  • Kann ein Rechtsanwalt mich bei einer MPU unterstützen?

    Ein Rechtsanwalt führt keine medizinisch-psychologische Untersuchung durch und ersetzt keine fachliche MPU-Vorbereitung. Er kann Sie jedoch im Fahrerlaubnisverfahren rechtlich begleiten, die behördliche Anordnung und deren Grundlage prüfen, Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen beraten und Ihre Interessen gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde vertreten. Dies kann insbesondere bei Fragen zur Fahrerlaubnisentziehung und zur späteren Neuerteilung des Führerscheins relevant sein.