WEG-Beschlusskompetenz. Umlagevoraussetzung auf Eigentümer

(BGH, Urteil vom 22.07.2011 – VIII ZR 245/09)

Der BGH hat entschieden, dass Wohnungseigentümern die Kosten einer Gesellschaft, welche die Eigentumswohnlage bewirtschaftet, nicht einfach durch Beschluss nach § 28 V WEG auferlegt werden dürfen, wenn diese Eigentümer nicht auch zugleich Gesellschafter dieser Gesellschaft sind. Es fehlt insoweit an der sog. Beschlusskompetenz.

Außerdem sind, so der BGH, die Vorschriften des Gesetzes über die Verteilung der Kosten auf Grundlage von Abrechnungen, Wirtschaftsplänen und Rechnungslegungen des Verwalters nicht ohne weiteres abänderbar.

Hier bedarf es einer genauen Prüfung der Teilungsverträge und des WEG.