Kein Rückzahlungsanspruch des Mieters bei vorbehaltloser Zahlung auf unwirksame Staffelmiete
(LG Berlin Urteil vom 09.11.2010 – 63 S 138/10) Stellt sich eine Staffelmietvereinbarung im Vertrag als unwirksam heraus und hat der Mieter hierauf jahrelang vorbehaltlos gezahlt, ist ein Rückforderungsanspruch bzgl. der erhöhten Miete ausgeschlossen.