Wohngelderhöhung

Wohngelderhöhung
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Wohngeldreform beschlossen. Ab dem 01. Januar 2016 können Berechtigte erhöhte Leistungen für die Grundmiete (Kaltmiete) und die (warmen) Betriebskosten bei der zuständigen Behörde erlangen. Die Anpassung war dringend von Nöten. Die letzte Reform datiert aus dem Jahre 2009. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Leistungen um durchschnittlich 39 % steigen. Das Gesetz sieht eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge vor. Hierdurch wird der Betrag bestimmt, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Bundesregierung rechnet damit, dass insgesamt ca. 870.000 Haushalte Zuschüsse, zumindest zum Teil, erhalten werden. Das Gesetz (BR-Drs. 128/15) bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates; diese gilt jedoch als sicher.
Wohngeldanträge in Duisburg sind an das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg zu richten. In Dinslaken können wir Bürger an das Bürgeramt wenden. Zu beachten ist, dass nicht nur Mieter Zuschussleistungen beantragen können. Auch bedürfte Eigentümer können Anspruch auf den sogenannten Lastenzuschuss haben. Inwieweit Ansprüche bestehen, richtet sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen, der Höhe des Gesamteinkommens, sowie der Höhe der Miete bzw. Belastung. Im Zweifel empfiehlt es sich einen Antrag zu stellen bzw. bei der zuständigen Behörde vorzusprechen.

Ihr Gregory Schulze Horstrup