Presseerklärung vom 20.07.2017 zum Pflichtverteidigermandat Frau E.

Presseerklärung vom 20.07.2017 zum Pflichtverteidigermandat Frau E. LG Duisburg 36 Ks-134 Js 14/17-4/17

Am 18.07.2017 wurde der Haftbefehl gegen Frau E aufgehoben und Frau E aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Landgericht vermochte nach der bisher durchgeführten Beweisaufnahme einen dringenden Tatverdacht gegen Frau E nicht mehr zu erkennen. Frau E wird sich dem weiteren Verfahren nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft stellen.