Presseerklärung vom 15.06.2017 zum Pflichtverteidigermandat Frau E.

Presseerklärung vom 17.02.2017 zum Pflichtverteidigermandat Frau E.

Am 01.02.2017 sind wir von dem Amtsgericht Duisburg mit der Pflichtverteidigung unserer Mandantin Frau E in der Strafsache 11 Gs 246/17 betraut worden. Zum Pflichtverteidiger wurde Herr Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup bestellt.

Unserer Mandantin wird von den Strafverfolgungsbehörden eine Tatbeteiligung an einem Tötungs- und Branddelikt zur Last gelegt. Diese Tatbeteiligung wird von unserer Mandantin bestritten. Sie geht davon aus, dass sämtliche gegen sie erhobenen Anschuldigungen in dem Ermittlungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden bzw. nach nunmehr erfolgter Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Landgericht Duisburg ausgeräumt werden.

Im Augenblick besteht sowohl ein großes öffentliches, als auch mediales Interesse an Details zum Tathergang, an Informationen zum möglichen Täter/möglichen Tätern und Hintergründen zu Motiv und Beweislage. Wir bitten daher um Verständnis, dass Angaben zu dieser Angelegenheit ausschließlich von dem zuständigen Verteidiger Herrn Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Wir möchten an dieser Stelle alle Pressevertreter an die im Pressekodex des Presserates festgelegten Standards der Berichterstattung erinnern, insbesondere die Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung unserer Mandantin zum jetzigen Zeitpunkt betreffend zu respektieren und in der medialen Berichterstattung als solche auch klar kenntlich zu machen.

Wir behalten uns dementsprechend gegebenenfalls vor, bei Zuwiderhandlung und/oder Verstößen gegen diese Grundsätze, gegen betreffende Medienvertreter (presse-) rechtliche Schritte einzuleiten.

Wenn Sie als akkreditierter Medienvertreter Informationen für Ihre Berichterstattung wünschen, dann kontaktieren Sie unsere Kanzlei bitte während unserer Bürozeiten unter folgender Nummer:

Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup
Dr.-Hans-Böckler-Str.1
47179 Duisburg
Tel: 0203/491500
Fax: 0203/480145
Mail: info@sh-bp.de
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Herr Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup als Pflichtverteidiger steht Ihnen und anderen Pressevertretern mit Einverständnis der Mandantin nach vorheriger Ankündigung und Terminsvereinbarung für eine persönliche Stellungnahme zur Verfügung.

 

Informationen zur Kanzlei:

Die Rechtsanwalts-GbR Schulze Horstrup & Pogadetz Rechtsanwälte und Notarin, übernimmt Mandate in allen Bereichen des Strafrechts, sowohl im Raum Duisburg/Kreis Wesel, als auch in ganz NRW oder auch bundesweit. Strafrechtliche Mandate werden von Herrn Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup bearbeitet.

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit hat sich Herr Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup in verschiedenen Bereichen des Straf- und Zivilrechts spezialisiert. Unter anderem ist er Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht. Darüber hinaus hat sich Herr Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup auf den Themenbereich Immobilienrecht spezialisiert. Er ist vertretungsbefugt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie in Strafsachen vor dem Bundesgerichtshof. Herr Rechtsanwalt Gregory Schulze Horstrup übernimmt überdies auch Straf- und Pflichtverteidigungen, vertritt und berät Mandanten sowohl in Untersuchungshaft als auch außerhalb.

Die Kanzlei Schulze Horstrup & Pogadetz hat sich insbesondere auf folgende Tätigkeitsschwerpunkte spezialisiert:

Notariat (Notarin Bianca Pogadetz, zugleich Fachanwältin für Erb- und Familienrecht), Immobilienrecht, Familien- und Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsunfallregulierung, allgemeines Zivilrecht und Strafrecht.