Garage separat kündbar?

(AG Gelsenkirchen Urteil vom 11.03.2011 – 14 C 12/11)

Das Amtsgericht hat entschieden, dass eine Teilkündigung des Garagenvertrags sowohl für den Mieter als auch den Vermieter nicht möglich ist, wenn ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnung und Garage vorliegt. Diese Auffassung hat bereits der Bundesgerichtshof vertreten. Nur bei (wirklich) getrennten Verträgen kann ein Vertrag separat gekündigt werden.